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Genehmigung von Einfriedung/Verzicht auf Forderungen [OÖ]

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
9.8. - 13.8.2019
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Wir haben im Einreichplan kein Zaun stehen gehabt. Jezt müssten wir für die Einfriedung eine Genehmigung von der Gemeinde/Strassenverwalter holen.

Im Zuge dessen hat mir die Gemeinde ein Zettel zum unterschreiben vorgelegt, drin steht, dass wir auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gemeinde und Straßenverwaltung, für Schäden, die durch Straßenerhaltung (Schneeräumugn, etc. ) an unserm Bauvorhaben (Anlagen) entstehen können sowie auf Stellung von Forderungen an die Gemeindestraßenverwaltung auf meine Bauvorhaben (Anlagen) im Sinne der Bestimmungen des §14 Oö.Straßengesetz 1991 i.d.g.F." , verzichten.

Ich war vollig überrascht als ich dies gesehen habe. muss ich unterschreiben? wenn ich nicht unterschreibe können die mir die Genehmigung verweigern?

Ich habe jetzt den Zettel noch nicht unterschrieben aber wie kann ich zu meiner Genehmigung für meine Einfriedung kommen, wenn die die Genehmigung an die Verzichtserklärung verknüpfen? Wir sind neu eingezogen und möchten natürlich jeden Ärger oder unangenehme Situation mit der Gemeinde vermeiden, aber ich finde es ist unfair.
Hat jemand so einen Fall gehabt?

Was sagt genau das Paragraph 14 Oö Strßengesetz? kann mir wer aufklären?

Vielen Dank!
LG

  •  csblack
9.8.2019  (#1)
vielleicht etwas am Thema vorbei aber nur, um es gesagt zu haben emoji. Sollte dir ein Fahrzeug beim z.B. Schneeräumen anfahren, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen, ganz egal, was du bei der Gemeinde unterschrieben hast....

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
9.8.2019  (#2)
Ähnliches bei uns in OÖ.
Da wurde von der Gemeinde auch ein Schadenersatzverzicht hinsichtlich Strassenerhaltung gefordert (der Absatz zum Verzicht auf Forderungen war da nicht enthalten).
Wollte es auch nicht einfach unterschreiben. Nach einem Gespräch mit Bauamt und Bürgermeister wurde mir erklärt, dass bspw. bei fahrlässiger Beschädigung durch den Schneepflug schon ein Schadenersatz zusteht. Nicht aber wenn bspw. der Zaun durch Salz beschädigt wird. Und ganz wichtig: wenn wir das nicht unterschreiben, dann erhalten wir keine Zustimmung für den Zaun. Oder müssten ihn halt viel weiter in unser Grundstück reinsetzen...
Also haben wir’s unterschrieben, weil wir den Zaun genau da machen wollen. Sollte da der Schneepflug wirklich mal anfahren, dann halt sofort dokumentieren und melden... so sehen wir das...

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
9.8.2019  (#3)
vielen Dank für eure Rückmeldung... ok, wenn man nicht auf die Kosten von den eventuellen Schaden nicht sitzen musd ist ja nicht so schlimm.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum wenn der Zaun gleich mit dem Haus im Zuge der Baugenehmigung   gebehmigt wird, muss man diese Verzichtserklärung nicht unterschreiben....

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
10.8.2019  (#4)
Hallo - war bei Bekannten auch so - ihnen wurde halt "nahe gelegt" einen "normalen Zaun" zu machen und keinen "super empfindlichen" 

Es geht um Schäden die beim mähen mit der Motorsense entstehen können durch stein Wurf - wenn dann ein kleiner Lackschaden ist oder wenn der streuwagen Salz oder Splitt schießt oder mit der Schnee Schaufel ein kleiner Kratzer entsteht wollen sie nicht zahlen müssen und es gibt halt Zäune die empfindlicher sind.

Sollte der Schneepflug an fahren oder ein grobe sache sein zahlt die Versicherung schon. 

Lg 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.8.2019  (#5)
Nach kurzer Internetrecherche (komme ja nicht aus OÖ) zeigt sich da eine ausgesprochen willkürliche und gesetzlich in keiner Weise gedeckte Vorgangsweise (die ich aus NÖ NICHT kenne) . Man spekuliert mit dem Unwissen des Normalbürgers und gibt eine behördliche Obrigkeit und Besserwisserei mit (falschem) Paragrafenbezug vor - gestützt mit schwer zu verstehenden Formularvordrucken, sodass jeder Normalbürger wohl annehmen muss, das sei alles so rechtens und zu akzeptieren.
Man findet im Internet eine Vielzahl von Gemeinden, die diese Verzichtserklärungen auf ihren Homepages stehen haben. Die meisten so wie beschrieben, manche aber völlig korrekt. Und allein diese Ungleichheit ist für mich eine inakzeptable Ungerechtigkeit.

Worum geht´s also im Detail?
Basis für das Thema hier ist der bisher noch nicht namentlich erwähnte § 18 des OÖ Straßengesetzes. Darin ist geregelt, dass man für Bauwerke, Anlagen, Zäune usw. in einem Bereich von bis zu 8 m neben dem Straßenrand die Zustimmung der Straßenverwaltung braucht. Diese Zustimmung IST laut Gesetz zu erteilen, wenn die gefahrlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird (damit sind in den meisten Fällen z.B. Sichtbehinderungen gemeint). Nur in seltenen Fällen (Kurvenbereiche, Kuppen usw.) ist diese Bestimmung ein Grund für die Straßenverwaltung, die Zustimmung nicht zu erteilen oder ein Zurückrücken zu verlangen. Mit Schneeräumung oder Salzstreuung hat das aber schon gar nichts zu tun!!
Wird binnen 6 Wochen ab Antragstellung die Zustimmung nicht erteilt, hat die Behörde mit Bescheid (und darin mit entsprechender Begründung) zu entscheiden.

Damit ist auch schon alles gesagt, was gesetzlich bei einem Zaun entlang der Straße zu tun ist. Da steht im Gesetz nichts von irgendwelchen Entschädigungsansprüchen oder von einem Verzicht auf einen solchen oder von irgendwelchen Bedingungen, unter denen man die Zustimmung erhalten kann!!!

Was hier von manchen Gemeinden gefordert wird ist allerdings ganz was anderes.
Ihr müsst diese Verzichtserklärungen genau lesen. Da gehts um 2 verschiedene Dinge:
1. Gehts um Schäden durch Schneeraäumung, Salzstreuung usw. Für einen Verzicht gibts hierzu keinerlei gesetzliche Grundlage. Ist ganz normaler zivilrechtlicher Schadenersatz. Die Gemeinde (bzw. die Straßenverwaltung) macht dir einen Schaden und hat diesen natürlich zu ersetzen. Darauf hat man einen zivilrechtlichen Anspruch. Warum man darauf verzichten soll ist mir schleierhaft. Das hat nichts mit der Zaunerrichtung an sich zu tun, auch nichts mit dem Straßengesetz. Das haben sich manche Gemeinden ganz einfach so gerichtet - und zwar auf Kosten der Bürger.
2. Gehts bei der Verzichtserklärung im 2. Teil um den § 14 Straßengesetz. Dort ist gesetzlich geregelt (weil es die Politik offensichtlich so wollte), dass dir beim BAU der Straße unter bestimmten Umständen für die beim Bau verursachten Schäden eine Entschädigung zusteht. Das ist im Landesgesetz so vorgesehen und manche Gemeinden gehen ganz einfach her und hebeln das aus, indem sie dir eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen!! Und das hat schon überhaupt nichts mit der Zaunerrichtung zu tun. Gehts noch?? 

Ich find diese Vorgangsweisen eine bodenlose Frechheit.

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
13.8.2019  (#6)

Du hast natürlich Recht, Karl10.
Die Zustimmung ist lt. Gesetzestext zu erteilen.
Das weiß auch die Gemeinde.
Nur ist die Behörde, die zuzustimmen hat oder einen Bescheid erstellt, halt ebenjene Gemeinde, die auch den Schadenersatzverzicht fordert. Ohne diese Verzicht (bei mir gings zum Glück nur um die Schneeräumung, etc.) wurde mir klar und eindeutig mitgeteilt, gibt "die Behörde" keine Zustimmung bzw. schreibt halt vor, dass ich den Zaun zB 2m weiter in mein Grundstück rein setzen muss.
Ja, ich empfinde das auch als Frechheit. Aber die paar lfm Maschendrahtzaun sind es für mich nicht wert, hier mit der Gemeinde in tiefere Diskussionen einzusteigen. (Anscheinend war ich die erste in Jahren die sich an dem Absatz überhaupt gestossen hat... als bemerkenswerte Notiz am Rande)

Abgesehen davon kann ich auch die Sicht der Gemeinde nachvollziehen - nämlich dass es heutzutage Leute gibt, die aus jeder Kleinigkeit einen Elefanten machen - sei es, dass der Schneepflug mal ein paar Stunden zu spät kommt, oder dass im Zuge der "üblichen Strassenerhaltung" bspw. das Salz ihren Zaun angreift, wogegen die Gemeinde mit diesem Verzicht gleich mal etwas den Wind aus den Segeln nimmt.

Ich sehs pragmatisch und bin für meinen Teil froh, dass wir hier am Land eine öffentliche Straße vor der Haustür haben, wo der Schnee umstandslos geräumt wird.
Dazu kommt bei uns natürlich noch, dass sie auf der Gemeinde sehr bemüht sind (vor allem hinsichtlich Familien und Häuslbauern) und das gegenseitige Auskommen sehr gut funktioniert...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.8.2019  (#7)

zitat..
Maarch schrieb: Ohne diese Verzicht wurde mir klar und eindeutig mitgeteilt, gibt "die Behörde" keine Zustimmung bzw. schreibt halt vor, dass ich den Zaun zB 2m weiter in mein Grundstück rein setzen muss.

 Naja, da müssen sie aber einen Bescheid machen und in der Begründung genau anführen, warum dein Zaun den Regeln des §18 Straßengesetzes widerspricht. Das werden sie in den allermeisten Fällen nicht schaffen! Aber sie bluffen halt und versuchen ganz einfach zu erpressen. Was heißt "versuchen", sie tun es ganz einfach. 
Wir sind in einem demokratischen Rechtsstaat, wir haben demokratisch zustandegekommene Gesetze, die unser Zusammenleben regeln. Und die demokratischen Kräfte haben entschieden, einen solchen Verzicht NICHT gesetzlich zu verankern. Manche tuns halt trotzdem, aber nicht alle! Hab auch Gemeinden gefunden, die auf ihrer Homepage nur ein Formular für die Zustimmung der Straßenverwaltung haben, und zwar OHNE irgendeinen Verzicht. Wir wollen groß Europäer sein, haben Globalisierung usw. und dann haben wir in jedem Kaff bei der Errichtung eines Zaunes andere Regeln!! Das kann´s nicht sein.

Noch ärger ist der Verzicht im Sinne des § 14 Straßengesetz. Da hat der Gesetzgeber ausdrücklich einen Schadenersatzanspruch (unter gewissen Voraussetzungen) gesetzlich verankert und einzelne Gemeinden setzen das einfach willkürlich außer Kraft! Ich weiß jetzt nicht genau den juristischen Begriff für so etwas, aber heißt so ähnlich wie "wider die guten Sitten". Mich zu zwingen auf etwas zu verzichten, worauf ich einen ausdrücklichen gesetzlich verankerten Anspruch habe.

Ich kann deine Haltung und Begründung durchaus nachvollziehen, ich halts aber grundsätzlich nicht richtig.


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  •  csblack
13.8.2019  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Ich kann deine Haltung und Begründung durchaus nachvollziehen, ich halts aber grundsätzlich nicht richtig.

Im Grunde hast du Recht, dennoch muss es einem das auch seine Zeit und Mühen wert sein.

Wenn ich nichts davon halte, und nicht auf Forderungen - die mitunter sehr schwer einzubringen sein werden - verzichten möchte, dann muss ich den Zaun halt weiter nach hinten versetzen. Mir wären es meine Nerven und meine Zeit nicht wert, mich hier mit der Gemeinde "anzulegen" und auf mein (gesetzliches) Recht zu pochen.... aber das kann ja Gott sei Dank jeder selbst entscheiden emoji

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
13.8.2019  (#9)

zitat..
csblack schrieb: Mir wären es meine Nerven und meine Zeit nicht wert

 m² kosten Geld,  dann ist mein Garten um die Fläche kleiner und ich hab vor meinem Garten eine frei zugängliche Fläche die es da auch noch gibt für die man verantwortlich ist, alles suboptimal

bei dem Thema Gartenzaun ist es für den Bürger noch am einfachsten zu agieren, einfach einreichen und sagen sie sollen einen Bescheid ausstellen fertig, einfach sagen das einem mündliche Aussagen komplett egal sind sie sollen ihren Job machen und es schriftlich liefern

dann fallen die extremsten Bluffs sofort um weil es sofort genehmigt wird und ein positiver Bescheid kommt

wenn der Bescheid dann doch negativ ist kann man ihn sich durchlesen und entsprechend handeln, neu geändert beantragen oder halt rechtlich bekämpfen wenn das reine Willkür ist

schwierig wird es bei der generellen Baugenehmigung, da tut einem jede Woche "weh", weil wer den Plan und die Finanzierung hat der will/muss eigentlich bauen, bei solchen Nebensächlichkeiten hat man da mehr Optionen denn "Bluff" sich zeigen zu lassen


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.8.2019  (#10)
@Christian:
Genauso sehe ich das auch.

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  •  felis
  •   Gold-Award
13.8.2019  (#11)

zitat..
csblack schrieb: dann muss ich den Zaun halt weiter nach hinten versetzen.

das seh ich gar nicht so, mit welcher begründung sollte das die gemeinde rechtskonform verlangen können? 
ich bin halt der meinung, dass die gemeinde darauf bestehen kann und auch soll, dass man sich an die baurechtlichen vorgaben hält, wenn man dort bauen möchte.
das gleiche erwarte ich auch von der gemeinde.

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
13.8.2019  (#12)
jetzt, auch wenn man die Verzichtserklärung unterschreibt, hat man trotzdem die Möglichkeit nicht dem Schadensverursacher (in dem Fall der LKW / Fahrer/ Firma, die die Arbeit erledigen, sei es Schnee räumen oder Sanierung oder Bauarbeit erledigen) nach einem Schadenersatz anzufordern? Schließlich gibt die Gemeinde immer die Aufträge für solche Arbeiten an Firmen weiter... Jetzt mal eine andere Frage, was ist der Unterschied zwuschen Verzicht auf Schadenersatz und Verzicht auf Forderungen....mag die Frage banal klingen aber für mich ist es unklar.... kann mir wer aufklären? ☺

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