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Genossenschaftsreihenhaus Ablöse/Tilgung

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  •  smx
11.5. - 19.5.2017
46 Antworten | 18 Autoren 46
46
Hallo
Wir wohnen seit 5 Jahren in einem Reihenhaus und würden gerne ausziehen.
Für die Möbel können wir ja Ablöse verlangen.
Mit der Miete wird ja ein Teil auch die Wohnbauförderung und das Darlehen welches die Genossenschaft für die Wohneinheit aufgenommen hat getilgt.
Diesen Betrag kann man vom Nachmieter schon einfordern oder?
Wenn man das Reihenhaus nach 10 Jahren kauft würde man ja sonst für den Nachmieter den Tilgen.
Liege ich da richtig?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.5.2017  (#41)

zitat..
sir_rws schrieb: Annahme: Anstatt der Genossenschaft den Betrag zu übergeben lege ich den "Genossenschaftsanteil" aufs Sparbuch und bekomme dafür 1,5% Zinsen pro Jahr [hab das vor 10 Jahren ausgerechnet wo das noch realistisch war]) und bin draufgekommen, dass das in meinem Fall (Anteil: 46.000,-) weitere EUR 100,- pro Monat sind!


Das kann ich nicht nachvollziehen.
46000 € ergeben beim sehr hohen Zinssatz von 1,5 % 690 € Zinsertrag pro Jahr.
Davon müsste man noch 25 % KESt abrechnen, ergibt dann 517 € pro Jahr oder  43 € pro Monat.

Genossenschaftswohnungen sind in der Regel billiger als Wohnungen am freien Markt, weils ned gewinnorientiert sind (zumindest die gemeinnützigen Genossenschaften).

zitat..
BoZm schrieb: Da stattest die Wohnung hochwertiger aus, und sollst es dann Verschenken oder raus werfen, wenn es der andere nicht bezahlen/haben will.


Genau, das hat aber nix mit Genossenschaftswohnungen, sondern mit dem Mietrechtsgesetz zu tun.
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/bauenundwohnen/miete/abloese_investkostenersatz.html

zitat..
BoZm schrieb: Es gab keine Preisgarantie.
Somit unterschreibst für eine Wohnung im Jahr 2000 und im 2010er Jahr, wenn der Kauf fällig wäre kostet diese plötzlich 50% mehr und so Sachen.


Najo, du hast im Jahr 2000 eine Wohnung zu gewissen Konditionen gemietet und nicht gekauft oder den Kaufpreis festgelegt...noch dazu mit irgendwelchen Förderungen gestützt.

Und ja, du mußt natürlich auch die Verwaltung dafür bezahlen.
Aber grad bei gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften bist da ja immer noch besser dran, als wenn das eine private Wohnungsverwaltung macht.
Die gemeinnützigen sind nicht gewinnorientiert und werden streng geprüft...eine private Verwaltung oder Vermietungsfirma wird eher darauf aus sein, dass sie fette Renditen einfährt.

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Hallo smx,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Genossenschaftsreihenhaus Ablöse/Tilgung

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#42)

zitat..
Luba schrieb: Bei welcher Bank gibts 1,5% ???
Bitte unbedingt verraten


zitat..
sir_rws schrieb: [hab das vor 10 Jahren ausgerechnet wo das noch realistisch war]


zitat..
gdfde schrieb: Das kann ich nicht nachvollziehen.
46000 € ergeben beim sehr hohen Zinssatz von 1,5 % 690 € Zinsertrag pro Jahr.
Davon müsste man noch 25 % KESt abrechnen, ergibt dann 517 € pro Jahr oder 43 € pro Monat.

Und dann kommen noch die 1% Abzug pro Jahr von 46.000,- dazu - macht nochmals 460,- pro Jahr oder 38,- pro Monat. Plus die 43,- ergibt schon 81,- pro Monat zusätzliche Wohnkosten nur aus dem Titel "Genossenschaftsbeitrag". Gut - sind jetzt keine EUR 100,- (weil ich hier die KeSt vergaß - aber vor 10 Jahren gabs auch noch 2,75% Zinsen aufs täglich fällige und abzgl. KeSt. bist dann bei 950,- im Jahr bzw. 79,- - gesamt dann 112,- im Monat.

Heutzutage ist das klarerweise nimma so (bei Habenzinsen von 0,5% kann man den entgangenen Zinsertrag von EUR 15,- fast schon vernachlässigen - wobei: Mit den 43,- Abzug sinds gesamt auch 58,- pro Monat an "versteckten" Wohnungskosten). Bzw. gabs/gibts auch Wohnungen mit nur 5.000,- Genossenschaftsbeitrag - hab aber auch schon welche mit 68.000,- gesehen (wenn ich die Kohle hätte würde ich aber gleich Eigentum erwerben).

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  •  cj2013
18.5.2017  (#43)
Der sogenannte "Genossenschaftsbeitrag" ist eigentlich ein Finanzierungsbeitrag. Dh man unterstützt damit nicht die Genossenschaft sondern zahlt einen Teil der Herstellkosten "seiner" Wohnung. Würden man den Betrag nicht leisten, wäre eben das Finanzierungsdarlehen höher und man müsste mehr Zinsen und Tilgung bezahlen.
Je nachdem wie hoch gerade die Zinsen sind, steigt man eigentlich mit der 1%igen Verwohnung des Finanzierungsbeitrags ganz gut aus.

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Hallo cj2013, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.5.2017  (#44)

zitat..
cj2013 schrieb: Der sogenannte "Genossenschaftsbeitrag" ist eigentlich ein Finanzierungsbeitrag. Dh man unterstützt damit nicht die Genossenschaft sondern zahlt einen Teil der Herstellkosten "seiner" Wohnung. Würden man den Betrag nicht leisten, wäre eben das Finanzierungsdarlehen höher und man müsste mehr Zinsen und Tilgung bezahlen.

Das ist schon klar. Ich wollte nur ein Bewusstsein für die Kostenwahrheit einer Genossenschaftswohnung schaffen.

zitat..
cj2013 schrieb: Je nachdem wie hoch gerade die Zinsen sind, steigt man eigentlich mit der 1%igen Verwohnung des Finanzierungsbeitrags ganz gut aus.

momentan?

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  •  cj2013
19.5.2017  (#45)

zitat..
sir_rws schrieb: momentan?


Momentan ists glaub ich ein Nullsummenspiel. Wär statt des Finanzierungsbeitrags das Darlehen höher würdest auch etwa 1 % Zinsen zahlen, je nach Objekt und Genossenschaft halt bissl mehr oder weniger. Und bei der Alternativveranlagung kriegt man auch nix raus...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.5.2017  (#46)

zitat..
sir_rws schrieb: Ich wollte nur ein Bewusstsein für die Kostenwahrheit einer Genossenschaftswohnung schaffen.


Die Kostenwahrheit ist jedoch auch, dass eine geförderte Genossenschaftswohnung signifikant billiger ist als eine freifinanzierte...selbst wenn man die jährliche Reduktion von 1 % einrechnet.
Darum gibts ja auch die Kriterien (z.b. Einkommen), wer so eine Wohnung überhaupt bekommen kann...nämlich genau deswegen, dass sich auch finanziell nicht so betuchte Personen eine ordenetliche Wohnung leisten können.

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