Im Einreichplan sind lt. Gemeinde (OÖ) die Höhenkoten einzuzeichnen. Mein Planer verfügt über ein Nivelliergerät und von der Gemeinde wurde mir ein etwa 50m weit entfernter Fixpunkt für die Höhe bekannt gegeben. Laut Gemeinde dürfen Vermessungen "nur von einem befugten" Geometer durchgeführt werden.
Das hat mich etwas erstaunt?! Wir wurde bei euch die Höhe ermittelt?
Es geht dabei nur um die Höhe. Eine exakte Vermessung der Eckpunkte wurde seinerzeit bei der Umwidmung durchgeführt.
Gesamten Text anzeigen