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Heißt: du darfst sie "nebeneinander" aufstellen, aber nicht "zusammenhängend" - also konstruktiv nicht miteinander verbinden! |
das ist ein Widerspruch!! Wenns "zusammenhängt", dann sind´s nicht 2 nebeneinander, sondern eines.
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schaaaade... ich möchte unbedingt einen ISO Container als Abstellraum für Werkzeuge, als Werkstatt usw. verwenden, suche nach einem Weg den am Carport als Gerätehütte zu verwenden, er ist aber eben 13,8m² groß... und nur 10 sind erlaubt. |
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"ERLAUBT" sind auch 13,8m². Braucht halt eine Bewilligung.... gibt´s Gründe, dass die Bewilligung ein Problem sein könnte? ||
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folgende Situation: alle meine Nachbarn (mehrere nach links und mehrere nach rechts) haben Garagen oder Carports in den vorderen bzw. seitlichen Bauwich gebaut. Aus Kostengründen würde ich gern ein CP mit Gerätehütte bauen, da es hier keine speziellen Auflagen (Treibstoffaufang o.ä.) gibt UND die Errichtung keine Auswirkung auf die Ergänzungsabgaben hat und auch nicht zu höheren Grundsteuer führt (die Baubehörde scheint bei uns die Fertigstellungsanzeige weiter zu leiten damit die Finanzbehörde das Geld eintreibt). Ich habe mich aber auf einen ISO-Container als 'abschließbaren Raum' jetzt nun mal versteift (gut abschließbar, von Außen leicht mit Holz zu beplanken, wiederverwendbar, günstig...) Neben dem geplanten ca. 50m² großen Carport möchte ich also diesen Container aufstellen aber wie deklariere ich es? Ein Nebengebäude als solches (somit auch wohl Gartenhaus? Gerätehütte >10m²?) ist hier aber wg. den 13m Baufluchlinie wohl nicht erlaubt.... oben rechts ist die Straße. irgendwie komm ich nicht weiter... |
nein, zumindest nicht direkt...
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ich war heute auf dem Bauamt, habe folgendes mitgenommen:
innerhalb des vorderen Bauwichts, der bei mir 13m breit ist, darf nichts gebaut werden, außer einem Carport, da keine bauliche Anlage. Eine Garage ist nur dann zulässig, wenn das Gelände >15% Neigung aufweist. Ist bei mir der Fall. bei der Größe unterschreitet es die Mindestmaße einer Garage um wenige Centimeter in der Breite (2,50 notwendig)... daher deklariert man es als 'Garage für einspurige KFZ' - genial! Ich liebe meine Baubehörde! Mit der Errichtung von Ergänzungsabgaben für die 14m² muss ich nun mal leben, bei der Menge ist es aber kein Beinbruch... für 14m² wären es ca. 200,- Nachzahlung. |
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Ein Carport ist im vorderen Bauwich nicht zulässig! Eine Garage in deinem Fall (>15% Neigung) schon. Wo steht dieses Mindestmaß im Gesetz? Was meinst da genau? Was soll da zu "ergänzen" sein??? |
Da hast jetzt was falsch verstanden oder durcheinandergebracht: ein Carport ist eine bauliche Anlage. Wär´s das nicht, dann wärs ein Gebäude und somit eine Garage.
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und wo steht das in dieser Form? Das geht schon, sonst würden das hier nicht viele machen. Das habe ich mir jetzt nicht ausgedacht, ist orig.Ton Bauamtsleiter. k.A., bei 2,50 wird die Garage für PKWs bei uns nicht genehmigt weil zu eng, du kriegst die Tür nicht richtig auf. Ergänzungsabgaben für Wasser und Abwasser... für eins von beiden (ich glaube Wasser) muss man bei Gargen die verbaute Fläche nachzahlen. |
ja, leider... also bauliche Anlage...
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Hallo, mich würde interessieren wo das mit den 15% herkommt? lg alex |
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NÖ Bauordnung, § 51 Abs. 1: "Im vorderen Bauwich dürfen Garagen einschließlich angebauter Abstellräume mit einer bebauten Fläche von nicht mehr als insgesamt 100 m² errichtet werden, wenn - das Gefälle zwischen der Straßenfluchtlinie und der vorderen Baufluchtlinie mehr als 15 % beträgt oder - der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt". 2 |
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muss mal sagen, dass ich echt super finde wie karl10 hier nahezu jedem User hilft und sogar Paragraphen raussucht, daumen hoch |
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DANKE! |
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Interessant, wir durften unsere Garage im vorderen Bauwich bauen. Wir sind nur ca. 70 cm reingerückt. Gefälle und Bebauungsplan gibt's bei uns nicht... |
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Danke Karl!! |
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Wenn´s keinen Bebauungsplan gibt, dann gibt es auch keinen vorderen Bauwich (ein solcher kann nur in einem Bebauungsplan festgelegt werden). Also hast deine Garage NICHT in den vorderen Bauwich gestellt! ||
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verstehe, aber einen seitlichen und hinteren Bauwich gibt's auch ohne Bebauungsplan? |
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JA! |