bitte entschuldigt, wenn ich nicht alles ganz präzise beschreiben kann, da ich nicht Bauherrin bin, sondern nur Mieterin.
Wir haben im Neubau (1,5 Jahre) eine Lüftungsanlage (Abluft in Bädern/Küche, Zuluft in Wohnräumen) mit Wärmerückgewinnung und leiden mal mehr, mal weniger unter stoßweiser, starker Geruchsbelästigung aus der Anlage.
Es riecht tendenziell nach Essen (Zwiebeln, Fisch, ...) aber auch schon mal nach Zigaretten oder Feuer. Die Gerüche lassen sich nicht zum Speiseplan der anderen Wohnungen im Haus zuordnen (Protokolle wurden geführt!), noch stimmen sie mit der Außenluft (zB am Balkon) überein.
Hausbesitzer (eine Genossenschaft) und Baufirma sind seit gut einem Jahr über die Beeinträchtigung informiert, werden aber bei ihren Begehungen und Messungen scheinbar nicht wirklich fündig. Filter wurden ausgetauscht. Ich habe das Thema jetzt gegoogelt und auch hier das Forum etwas durchstöbert, finde aber nicht so recht etwas zu dieser Problematik. Sind wir die Einzigen, bei denen der Mangel auftritt? Hat jemand eine Ahnung, woran das liegen kann? Ich wäre wirklich sehr dankbar für Vorschläge. Danke.
Das klingt in der Tat ähnlich, immerhin stinkt es auch , aber bei uns kommt die Stinkeluft ja aus der Zuluft, besonders ekligerweise, da diese ja in den Wohnräumen sind, teilweise ganz nah an Kinderhochbetten etc. ... Ob bei uns nachts gedrosselt wird, muss ich mal erfragen, ist mir aber nicht bewusst. Den Sinn würde ich auch nicht ganz sehen, da in den Schlafzimmern nachts doch tendenziell besonders viel Frischluft benötigt wird und Menschen eher tagsüber ausgeflogen sind. Straßenverkehrsgeräusche beim Zulüften über Fenster stören mich auch nachts mehr als tagsüber. Mal sehen, was die erneute Inspektion heute ergibt!
.. Oetsch schrieb: Angedroht wurde die Mietminderung bereits. Danach gab es dann wieder eine größere Begehung von Vermieter und Baufirma, bei der aber nichts festgestellt wurde.
Naja, laut euren Ausführungen "eiert" ihr jetzt eh schon länger mit der Genossenschaft oder Verwaltung rum und habt das auch schriftlich bemängelt.
Ich nehm an, dass ihr zur Miete in der Wohnung seids.
Ich würde den Vermieter/Genossenschaft einfach schriftlich informieren, dass ihr aufgrund der Geruchsbelästigung den Mietzins mindert.
Es kann ja bitte nicht den Mietern zumutbar sein, dass da irgendwelche Kochprotokolle der Mitbewohner geführt werden...
Die Hausverwaltung/Genossenschaft ist in der Pflicht, die Mängel zu beseitigen.