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Geschlossene Bauweise NÖ

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  •  maki91
30.11. - 10.12.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebes Forum,

eine blöde Frage an euch. Ich würde gerne in NÖ ein Doppelhaus errichten, jedoch gilt die geschlossene Bauweise. Dürfte ich seitlich einen 1 Meter Streifen Abstand einhalten zur Grundgrenze und mit einer massiven Mauer einen geschlossenen Eindruck herzustellen? Oder gitl sofort die halbe Gebäudehöhe Bauwich, wenn man nicht anbaut?

Danke vorab.

LG Maki

  •  Krautla
2.12.2024  (#1)
Die Bebauung hat überwiegend, also zu mehr als 50% mit einem Hauptgebäude zu erfolgen. Der Rest kann auch mittels Nebengebäude und flächig wirkende baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Tore verbaut werden.

Bei der geschlossenen Bebauungsweise gibt es keinen setilichen Bauwich. Bebauungshöhe gilt je nach Bebauungsplan oder nach §54 NÖ BO.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
10.12.2024  (#2)
Frage: Wofür soll der 1 m gut sein?
Die Verbauung hat in der geschlossenen Bauweise von seitlicher zu seitlicher Grundgrenze zu erfolgen, so wie von Krautla erleutert.

Dazu sind auch ua. vor allem Brandschutz und Belichtung zu berücksichtigen.

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