Hallo,
ich würde mich freuen wenn ihr mir hier weiter helfen könnt.
Aktuell planen wir, welches Haus wirbauen könnten.
Unsere Vorstellung wäre klassisch mit Keller , EG und OG - da wir gerne die Schlafräume im OG haben und das Wohnzimmer im EG noch immer "höher" aus den Hang herausragt und eine bessere Aussicht bietet. Weiters bleibt so auch mehr vom Grund übrig.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich überhaupt das Kellergeschoss ausführen darf oder nicht?
Hier habe ich etwas Schwierigkeiten mit der Interpretation der Anforderungen die ich kurz nennen möchte.
Aus dem § 13 Abs. 4 Stmk. BauG :
„
Als Geschoße in der jeweiligen Gebäudefront sind jene anzurechnen,
-
die eine Mindestraumhöhe von 2,10 m aufweisen und
-
deren Außenwandfläche im Mittel mindestens 1,50 m hoch über dem natürlichen Gelände liegt.“
und aus dem Bebauungsplan:
•
Geschossanzahl ‐ Gesamthöhe der Gebäude
(1) Die Geschoßanzahl wird mit maximal 2 Vollgeschoßen festgelegt. Kellergeschoße sind
zulässig und können talseitig ebenerdig ausgeführt werden.
(2) Bei talseitig ebenerdiger Kellergeschossausführung ist nur ein Vollgeschoss (EG) zulässig.
(3) Die Gebäudehöhe2 gemäß §4 Z. 31 Steiermärkischen Baugesetz 1995 idgF wird mit
maximal 8,5 m gemessen vom natürlichen Gelände festgelegt
Anbei noch eine kurze Skizze wie ich mir das vorgestellt habe inkl. der ungefähren Hangneigung.
Danke für euren Input &
Liebe Grüße
Harry
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