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Gespräche mit Bauleiter eines GU

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  •  yoto
6.3. - 7.3.2025
8 Antworten | 6 Autoren 8
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Ich habe eine GU mit der Errichrung einer EFH beauftragt. Nach Fertigstellung der Rohbau habe ich einen Sachverständiger geholt, der einige Mängel festgestellt hat. Jetzt meint der Bauleiter, dass Gespräche mit einem Sachverständiger nicht "kalkuliert" sind.  Das klingt mir sehr verdächtig, weil ich als Auftragsgeber das Recht haben sollte, die Ausführung zu kontrollieren und bei Mängel, die Firma hinzuweisen und auf Behebung der Mängel zu bestehen. Oder liege ich irgendwie nicht richtig????

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
6.3.2025  (#1)
Hmm. Das klingt lustig, fast so als ob sie so kalkuliert hätten ein nicht mängelfreies Haus herzustellen.
Mängel schriftlich übermitteln mit angemessener Frist zur Behebung!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#2)
Da hat der gute Bauleiter wohl bei der Kostentheorie gefehlt. 😅
Sagt er dann am Ende auch, dass er die Behebung der Mängel nicht kalkuliert hat. 

Ob er das kalkuliert hat oder nicht ist komplett irrelevant. Es zählt genau das, also die Durchsprache von Mängeln, zu den Nichtleistungsstunden, die in die Gemeinkosten einfließen. Wenn sein Deckungsbeitrag der Baustellen zu gering wird, wird halt besser arbeiten müssen, oder langfristig vom Markt verschwinden.

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  •  christoph1703
6.3.2025  (#3)
Ich würde da keine Gespräche führen lassen, sondern alles ausnahmslos per Mail kommunizieren. Wenn der GU schon so anfängt, würde ich auf Nummer sicher gehen.

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  •  Fino
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#4)
Die Mängel lässt du dir schriftlich geben und du gibst sie dem GU. 

Um welche Mängel handelt es sich? Das macht in der Behebung und dem weiteren Verlauf schon einen Unterschied ob das eher Kleinigkeiten oder große Baustellen sind. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#5)

zitat..
christoph1703 schrieb: alles ausnahmslos per Mail kommunizieren.

Um eine gemeinsame Begehung und Besprechung wird man in der Praxis nicht herumkommen. Am Ende davon wird das Protokoll an alle beteiligten per Mail verschickt. 


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  •  yoto
7.3.2025  (#6)

zitat..
Fino schrieb:

Die Mängel lässt du dir schriftlich geben und du gibst sie dem GU. 

Um welche Mängel handelt es sich? Das macht in der Behebung und dem weiteren Verlauf schon einen Unterschied ob das eher Kleinigkeiten oder große Baustellen sind.

ZB: Das Badezimmer im Kellergeschoß weist entgegen der Polier- bzw. Einreichplanung keineEntlüftungsvorbereitungen über Dach auf. Laut Leistungsverzeichnis / Beauftragung ist für dieses Bad eben keine mechanische Lüftung angeboten. Beim Unterzeichnen des Vertrages habe ich mir keine Gedanken gemacht, da ich angenommen habe, dass die Lüftung im Bad korrekt gewährleistet wird. Zuerst meinte der Bauleiter " es ist hier keine mechanische Lüftung vorgesehen  und auch nicht angeboten worden, ein  Lüftungsgitter in der Tür  ist ausreichend". Nach Begehung der Sachversändiger meint er, er würde doch eine Lüftung herstellen und einen Nachtrag legen ca. von 520,- Exkl. MwSt. In wie fern kann er so einfach Beträge vorschreiben? Muss ich etwas nachzahlen, obwohl nciht entsprechend der Einrechsunterlagen ausgeführt wurde?


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  •  christoph1703
7.3.2025  (#7)
Die Einreichunterlagen sind da nicht von großer Bedeutung. Es zählt das, was im Leistungsverzeichnis steht. Auch wenn es bitter ist, das wirst du nicht gratis bekommen. Man muss sich leider mit jedem Detail selber auseinandersetzen, sonst wird es nicht richtig gemacht.

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
7.3.2025  (#8)
Einreichunterlagen sind gut und schön, können aber nur di Grundlage für ein Angebot sein. Was dann darin enthalten ist und was nicht, muss vereinbart/verhandelt werden.
Das Angebot kann dann wiederum nur eine Grundlage für den Auftrag sein... du musst ja nicht alles beauftragen was Angeboten wurde.... 
Am Ende zählt ganz alleine was im Auftrag an Leistung enthalten ist - und alles was nicht drinsteht, kann dir der GU in Regie nachverrechnen. 


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