« Baurecht  |

·gelöst· Gewächshaus direkt am Zaun

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  tommym
19.4.2021 - 21.5.2023
41 Antworten | 15 Autoren 41
3
44
Ich möchte folgendes fragen: Wenn ein Nachbar in NÖ ein Nebengebäude exakt an die Grundstücksgrenze stellen möchte, wo bei mir schon ein Glashaus und einige Büsche stehen, dann kann er an dieser Stelle nicht verputzen ... Muss ich Büsche und Glashaus entfernen oder muss er so planen, dass er problemlos arbeiten kann?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.4.2021  (#1)

zitat..
tommym schrieb: Muss ich Büsche und Glashaus entfernen?

"DU" musst gar nichts. Wenn ihm das Recht dazu von dir (oder in letzter Konsequenz von der Baubehörde) eingräumt wird, dann darf er deinen Grund bei seiner Bauführung benutzen, darf allenfalls auch deine Büsche entfernen/zurückschneiden und muss dann alles wieder so herstellen wie ursprünglich vorhanden oder - wenn das nicht möglich ist - dich finanziell entschädigen.
Ein Recht auf Entfernung des Glashauses wird es so leicht nicht geben, wiewohl ein Abbauen und späteres Wiederaufstellen einer solchen Konstruktion nicht ganz undenkbar scheint. Ist aber im Einzelfall zu entscheiden und alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Und im Übrigen: es gibt auch Mauerwerke, die keinen Verputz brauchen.


1
  •  newer
  •   Bronze-Award
20.4.2021  (#2)
Dh, wenn der Nachbar die Büsche schneidet, muss er diese dann finanziell entschädigen, weil er sie logischerweise nicht mehr in den Ursprungszustand versetzen kann?
Wie wird sowas berechnet? 

1
  •  tommym
20.4.2021  (#3)
ich habe ohne sein Grundstück zu betreten, schon mal von meiner Seite aus, über der Grenze die Büsche abgeschnitten und die Zweige eingesammelt, weil ich gelesen habe, dass er das auf meine Kosten von einem Gärtner machen lassen könnte.
Mein Gewächshaus ist ca 7m2 groß und steht legal an der Grenze, hoffentlich weiß er, dass es Mauern ohne Verputz gibt ... aber seltsam kommt mir vor, daß er da eine Garage für 2 Autos hinbaut, und die Ziegelmauer nur 20 cm dick geplant ist plus 10cm Thermoputz ... Ist das feuerhemmend genug?

1


  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.4.2021  (#4)

zitat..
tommym schrieb: dass er das auf meine Kosten von einem Gärtner machen lassen könnte.

Das stimmt nicht, er darf es auf seine Kosten stutzen lassen.


1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.4.2021  (#5)

zitat..
tommym schrieb: Ziegelmauer nur 20 cm dick geplant ist plus 10cm Thermoputz

Ich glaube nicht, dass der Aufbau so ist. 10cm Putz wären viel zu viel. Putz ist normal 2cm dick.


1
  •  tommym
20.4.2021  (#6)

zitat..
rabaum schrieb: Das stimmt nicht, er darf es auf seine Kosten stutzen lassen.

das ist fein! Danke für die Auskunft

1
  •  tommym
20.4.2021  (#7)

zitat..
chrismo schrieb: Ich glaube nicht, dass der Aufbau so ist. 10cm Putz wären viel zu viel. Putz ist normal 2cm dick.

lt Einreichplan, den die Gemeinde so abgesegnet hat bevor ser ans Nachbarvolk ging, ist dort 20cm Ziegel und 10cm "Putz" also vermutlich Wärmedämmung ... ist das F90?

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.4.2021  (#8)

zitat..
tommym schrieb: Ziegelmauer nur 20 cm dick


zitat..
tommym schrieb: und 10cm "Putz" also vermutlich Wärmedämmung ... ist das F90?

Der Ziegel ist ja brandschutztechnisch unbedenklich, der wird das sicher erreichen. Wenn man aber nicht weiß, wie der Wandaufbau wirklich sein wird - wenn da der Einreichplan offensichtlich falsch ist - kann man nicht wirklich sagen, was da am Ende rauskommt  emoji




1
  •  tommym
20.4.2021  (#9)
Ich habe nur den kompletten Einreichplan, da steht nicht mehr drauf, als oben beschrieben und das kommt mir seltsam vor. Die Gemeinde sagt, sie hätte ihn "nicht zur Einsicht verschickt", wenn er nicht in Ordnung wäre, aber unser Architekt (und Gutachter) hat gemeint, das sei "zu gering dimensioniert" ...

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.4.2021  (#10)

zitat..
tommym schrieb: aber unser Architekt (und Gutachter) hat gemeint, das sei "zu gering dimensioniert" ...

Keine Ahnung was brandschutztechnisch an einem Ziegel nicht passen soll. Für mich als Laie brennt der überhaupt nicht. Lt. Datenblatt hat ein verputzter 20er Ziegel REI180, was höher als F90 ist.
https://www.wienerberger.at/content/dam/wienerberger/austria/marketing/documents-magazines/technical/technical-product-info-sheet/wall/AT_MKT_DOC_TEC_POR_Porotherm_20-50.pdf

https://www.pruefstelle.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Brandwiderstandsklassen_EN.pdf

Aber dein Architekt weiß da sicher mehr als ich. Muss das dann halt auch entsprechend der Gemeinde sagen, wenn da was nicht passt.

1
  •  tommym
21.4.2021  (#11)

zitat..
chrismo schrieb: Keine Ahnung was brandschutztechnisch an einem Ziegel nicht passen soll. Für mich als Laie brennt der überhaupt nicht. Lt. Datenblatt hat ein verputzter 20er Ziegel REI180, was höher als F90 ist.
https://www.wienerberger.at/content/dam/wienerberger/austria/marketing/documents-magazines/technical/technical-product-info-sheet/wall/AT_MKT_DOC_TEC_POR_Porotherm_20-50.pdf

https://www.pruefstelle.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Brandwiderstandsklassen_EN.pdf

Aber dein Architekt weiß da sicher mehr als ich. Muss das dann halt auch entsprechend der Gemeinde sagen, wenn da was nicht passt.

DANKE

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.4.2021  (#12)
Und außerdem:

zitat..
tommym schrieb: ist das F90?

Abgesehen davon, dass das heute als "REI" bezeichnet wird, wer verlangt "90"??


1
  •  tommym
22.4.2021  (#13)
also welche REI ist für eine Garage exakt an der Grundstücksgrenze nötig? Wie dick soll die Mauer sein und wie dick die Wärmedämmung darauf mit welchem Material?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.4.2021  (#14)
Derzeit gilt für NÖ bei Garagen bis max. 50m² REI60.

Ab der OIB-RL 2.2.  2015 sinds jetzt nur noch REI30. Vermutlich wird NÖ in diesem Jahr die OIB-RL 2019 übernehmen und damit wahrscheinlich auch die REI30.

Die genauen technischen Anforderungen einer REI60 bzw. einer REI30 Ausführung müssen die Bautechniker hier im Forum beantworten.

1
  •  tommym
16.4.2023  (#15)
Es sind jetzt zwei Jahre vergangen. Die Rücksichtslosigkeit der Nachbarin nimmt kein Ende ...
Der Brandschutz an der Garagendecke wurde zusätzlich angebracht (komplettes Dach aufgerissen und Betonyp-Platten verbaut, die Hinterlüftung ist auf ca 2-3 cm geschrumpft ...), also ist wenigstens dieses Problem erledigt.
An der Grundgrenze stehen großteils seit Jahren (von links) Satellitenschüssel, Komposttonne, fundamentiertes Gewächshaus, Gebüsch, Hochbeet, fundamentierter Holzschuppen, hinter allem ein fundamentierter und fix miteinander verbundene Holzsichtschutzflächen.

2023/20230416492356.jpg
 Aber nun bestehen Sie bei der Duldung lt §7 darauf, dass wir ALLES an der Grundgrenze wegreißen müssen, und das obwohl die Ytongmauer gnadenlos bis auf den Millimeter an die Grenze errichtet wurde. Ich lege diese Front mal zur Info bei.
Wer kann mir sagen, was wir uns alles gefallen lassen müssen?

1
  •  thez
16.4.2023  (#16)
Wenn man sich deine Threads hier so anschaut scheinst du ja ein richtig geselliger Typ zu sein emoji
Warum fragst du solche Dinge eigentlich dauernd hier im Forum? Such dir doch einfach nen Sachverständigen und Anwalt und geh die Sache an wenns dich stört.


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.4.2023  (#17)
Halte ich auch nicht für über das Forum lösbar... 
Ich halte es für gut möglich dass Rückbau und wiederherstellen von allem (ausser dem Schuppen) verhältnismäßig ist, natürlich auf deren Kosten. Aber wenn ihr euch da nicht normal einigen könnt wird der Gang zum Anwalt vermutlich die einzige Option sein...

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
17.4.2023  (#18)
Blöde Frage, aber haben die am Dach überhaupt Regenrinnen auf eurer Seite? Ich kann nämlich am Foto keine erkennen.

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
17.4.2023  (#19)
So ein Schwachsinn, Gewächshaus geht vl noch, aber den Schuppen usw bau ich doch sicher nicht ab nur damit der Vogel putzen kann?!
Würd mir auch gleich mal nen Anwalt zur Seite holen und mich beraten lassen, irgendwann muss ja mal Schluss ein.
Wenn die Ytongmauer gnadenlos bis auf den letzten mm an der Grenze steht kann er den Putz eh nicht mehr aufbringen ohne diese zu überschreiten. Pech gehabt.
Regenwasser entsorgt er anscheinend auch auf deinem Grund..


1
  •  Melmar
17.4.2023  (#20)
Wurde alles vorschriftsgemäß errichtet? Was steht im Baubescheid? Das sollte dir ja bekannt sein, als Nachbar!! Nachbarschaftsstreit hin oder her. Bestehende Vorschriften kann man durch Streit auch nicht ändern. Ist halt wieder eine "Sch.....situation".

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.4.2023  (#21)

zitat..
tommym schrieb: dass wir ALLES an der Grundgrenze wegreißen müssen,

Du musst gar nix. Wenn überhaupt, muss dein Nachbar das tun und danach den vorigen Zustand wieder herstellen.


1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next