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"DU" musst gar nichts. Wenn ihm das Recht dazu von dir (oder in letzter Konsequenz von der Baubehörde) eingräumt wird, dann darf er deinen Grund bei seiner Bauführung benutzen, darf allenfalls auch deine Büsche entfernen/zurückschneiden und muss dann alles wieder so herstellen wie ursprünglich vorhanden oder - wenn das nicht möglich ist - dich finanziell entschädigen. Ein Recht auf Entfernung des Glashauses wird es so leicht nicht geben, wiewohl ein Abbauen und späteres Wiederaufstellen einer solchen Konstruktion nicht ganz undenkbar scheint. Ist aber im Einzelfall zu entscheiden und alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Und im Übrigen: es gibt auch Mauerwerke, die keinen Verputz brauchen. |
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Dh, wenn der Nachbar die Büsche schneidet, muss er diese dann finanziell entschädigen, weil er sie logischerweise nicht mehr in den Ursprungszustand versetzen kann? Wie wird sowas berechnet? |
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ich habe ohne sein Grundstück zu betreten, schon mal von meiner Seite aus, über der Grenze die Büsche abgeschnitten und die Zweige eingesammelt, weil ich gelesen habe, dass er das auf meine Kosten von einem Gärtner machen lassen könnte. Mein Gewächshaus ist ca 7m2 groß und steht legal an der Grenze, hoffentlich weiß er, dass es Mauern ohne Verputz gibt ... aber seltsam kommt mir vor, daß er da eine Garage für 2 Autos hinbaut, und die Ziegelmauer nur 20 cm dick geplant ist plus 10cm Thermoputz ... Ist das feuerhemmend genug? |
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Das stimmt nicht, er darf es auf seine Kosten stutzen lassen. |
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Ich glaube nicht, dass der Aufbau so ist. 10cm Putz wären viel zu viel. Putz ist normal 2cm dick. |
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das ist fein! Danke für die Auskunft |
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lt Einreichplan, den die Gemeinde so abgesegnet hat bevor ser ans Nachbarvolk ging, ist dort 20cm Ziegel und 10cm "Putz" also vermutlich Wärmedämmung ... ist das F90? |
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Der Ziegel ist ja brandschutztechnisch unbedenklich, der wird das sicher erreichen. Wenn man aber nicht weiß, wie der Wandaufbau wirklich sein wird - wenn da der Einreichplan offensichtlich falsch ist - kann man nicht wirklich sagen, was da am Ende rauskommt |
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Ich habe nur den kompletten Einreichplan, da steht nicht mehr drauf, als oben beschrieben und das kommt mir seltsam vor. Die Gemeinde sagt, sie hätte ihn "nicht zur Einsicht verschickt", wenn er nicht in Ordnung wäre, aber unser Architekt (und Gutachter) hat gemeint, das sei "zu gering dimensioniert" ... |
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Keine Ahnung was brandschutztechnisch an einem Ziegel nicht passen soll. Für mich als Laie brennt der überhaupt nicht. Lt. Datenblatt hat ein verputzter 20er Ziegel REI180, was höher als F90 ist. https://www.wienerberger.at/content/dam/wienerberger/austria/marketing/documents-magazines/technical/technical-product-info-sheet/wall/AT_MKT_DOC_TEC_POR_Porotherm_20-50.pdf https://www.pruefstelle.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Brandwiderstandsklassen_EN.pdf Aber dein Architekt weiß da sicher mehr als ich. Muss das dann halt auch entsprechend der Gemeinde sagen, wenn da was nicht passt. |
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DANKE |
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Und außerdem: Abgesehen davon, dass das heute als "REI" bezeichnet wird, wer verlangt "90"?? |
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also welche REI ist für eine Garage exakt an der Grundstücksgrenze nötig? Wie dick soll die Mauer sein und wie dick die Wärmedämmung darauf mit welchem Material? |
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Derzeit gilt für NÖ bei Garagen bis max. 50m² REI60. Ab der OIB-RL 2.2. 2015 sinds jetzt nur noch REI30. Vermutlich wird NÖ in diesem Jahr die OIB-RL 2019 übernehmen und damit wahrscheinlich auch die REI30. Die genauen technischen Anforderungen einer REI60 bzw. einer REI30 Ausführung müssen die Bautechniker hier im Forum beantworten. |
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Es sind jetzt zwei Jahre vergangen. Die Rücksichtslosigkeit der Nachbarin nimmt kein Ende ... Der Brandschutz an der Garagendecke wurde zusätzlich angebracht (komplettes Dach aufgerissen und Betonyp-Platten verbaut, die Hinterlüftung ist auf ca 2-3 cm geschrumpft ...), also ist wenigstens dieses Problem erledigt. An der Grundgrenze stehen großteils seit Jahren (von links) Satellitenschüssel, Komposttonne, fundamentiertes Gewächshaus, Gebüsch, Hochbeet, fundamentierter Holzschuppen, hinter allem ein fundamentierter und fix miteinander verbundene Holzsichtschutzflächen. Aber nun bestehen Sie bei der Duldung lt §7 darauf, dass wir ALLES an der Grundgrenze wegreißen müssen, und das obwohl die Ytongmauer gnadenlos bis auf den Millimeter an die Grenze errichtet wurde. Ich lege diese Front mal zur Info bei. Wer kann mir sagen, was wir uns alles gefallen lassen müssen? |
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Wenn man sich deine Threads hier so anschaut scheinst du ja ein richtig geselliger Typ zu sein Warum fragst du solche Dinge eigentlich dauernd hier im Forum? Such dir doch einfach nen Sachverständigen und Anwalt und geh die Sache an wenns dich stört. |
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Halte ich auch nicht für über das Forum lösbar... Ich halte es für gut möglich dass Rückbau und wiederherstellen von allem (ausser dem Schuppen) verhältnismäßig ist, natürlich auf deren Kosten. Aber wenn ihr euch da nicht normal einigen könnt wird der Gang zum Anwalt vermutlich die einzige Option sein... |
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Blöde Frage, aber haben die am Dach überhaupt Regenrinnen auf eurer Seite? Ich kann nämlich am Foto keine erkennen. |
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So ein Schwachsinn, Gewächshaus geht vl noch, aber den Schuppen usw bau ich doch sicher nicht ab nur damit der Vogel putzen kann?! Würd mir auch gleich mal nen Anwalt zur Seite holen und mich beraten lassen, irgendwann muss ja mal Schluss ein. Wenn die Ytongmauer gnadenlos bis auf den letzten mm an der Grenze steht kann er den Putz eh nicht mehr aufbringen ohne diese zu überschreiten. Pech gehabt. Regenwasser entsorgt er anscheinend auch auf deinem Grund.. |
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Wurde alles vorschriftsgemäß errichtet? Was steht im Baubescheid? Das sollte dir ja bekannt sein, als Nachbar!! Nachbarschaftsstreit hin oder her. Bestehende Vorschriften kann man durch Streit auch nicht ändern. Ist halt wieder eine "Sch.....situation". |
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Du musst gar nix. Wenn überhaupt, muss dein Nachbar das tun und danach den vorigen Zustand wieder herstellen. |
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