Unternehmen X hat ein Handelsgewerbe ("Handel mit Waren aller Art") angemeldet.
Bei (glücklicherweise nur vereinzelnten) Lieferanten ist es so, dass Werkstätten bessere Einkaufskonditionen als "Händler-only" bekommen. Daher ist ein zusätzliche Gewerbe als "KFZ-Servicestation" geplant, dieses würde dem Lieferanten als Nachweis genügen.
Im Endeffekt fast eine Dummyanmeldung, da die - ohnehin relativ geringe Dienstleistungsbandbreite der "KFZ-Servicestation" - kaum genutzt werden würde.
Hinweis: Das Gewerbe der KFZ-Servicestation wurde im Hinblick auf Schmalspurwerkstätten (Tankstellen, Autoreiniger, Reifenmonteure etc.) "erfunden" und kann jeder anmelden (im Gegensatz zum "echten" KFZ-Techniker ist es ein freies Gewerbe)
Kann die Gewerbebehörde Probleme machen wenn man angibt dass man im Zuge des Gewerbes "6x im Jahr Wischerblätter wechseln" wird?
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