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Für die Berechnung der Gebäudehöhe nach § 53 und in weiterer Folge für den rechnerischen Nachweis nach § 53a Abs. 1 beträgt der Winkel zur Bildung der Gebäudefronten immer 45° (=Lichteinfallswinkel; s. § 53 Abs. 3 letzter Absatz). Bei der Bildung der Umhüllenden gem. § 53a Abs. 2 als Nachweis, dass die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird, kann der Winkel zwischen 15 - 45° betragen. Für die Berechnung des erforderlich Bauwichs ist nur ersteres anzuwenden --> siehe "Bautechnik Jour Fixe FAQs" Seite 39. |
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@Hobbyplaner: danke für die Info. Also auch die Dreiecksflächen müssen dazu gezählt werden? Darf ich fragen wie sich das aus dem Gesetzestext ableiten lässt? Darf ich fragen wie ich die Gebäudefronten bilden soll wenn ich mit dem Dachgeschoss um 1,01m zurückspringe? Den folgenden Gesetzestext verstehe ich nicht so ganz: "Für die Ermittlung der Gebäudehöhe ist der äußerste Umfang des mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegenden Teiles des Gebäudes, im Grundriss gesehen, in einzelne Gebäudefronten zu unterteilen. Nach jedem Knick mit mehr als 45° und nach jedem (nicht raumbildenden) Rücksprung von mehr als 1 m ist eine eigene Gebäudefront zu bilden." Wie soll die Gebäudefront, die Hobbyplaner in rot dargestellt hat, geteilt werden damit eine neue weitere Gebäudefront entsteht? @Krautla: danke für die Info mit dem Jour Fixe FAQs. |
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Zeig uns den zugehörenden Grundriss und gib bekannt welcher Front zum jeweiligen Bauwich gehört. |
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Das ist die Gebäudefront 2. Die Gebäudefront 1 wäre die rot-schraffierte von dir (Hobbyplaner). Die Gebäudefront 1 wäre die kritische sozusagen. |
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Sorry maky91, ich bin mir selbst nicht mehr sicher, ob meine Berechnung im #20 stimmt. Daher klicke ich mich lieber aus. |
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Danke dir trotzdem. Die Gemeinde kann da auch nicht helfen. Der Bauamtsleiter ist selber überfragt :) |
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Du müsstest noch weiter reinrücken (~ 1,67 m) damit du auf die 7 m Gebäudehöhe kommst. |
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Danke Krautla. Auch der Karl10 hat mir kurz geschrieben, wie du gesehen hast. Ich bin nun etwas überfordert mit diesen Gebäudefronten. Habe ich nun immer nur eine Gebäudefront oder muss ich das unterteilen in mehrere Fronten? Hier hätte ich 4 Fronten unterteilt. Bei A2 kommt das Geländer nicht zum gelten, da zurückversetzt. Hier hätte ich eine Gebäudefront gebildet, wobei ich bei der selben Herangehensweise auch dieses kleine Stück links miteinbezogen haben. Dies ergibt sich von der Front A1 mit dem Verschnitt unter 45°. Welche Variante kommt der Wahrheit nun näher? |
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