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Giebelregelung in der NÖ Bauordnung

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
29.4.2021 - 18.7.2024
28 Antworten | 6 Autoren 28
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Hochpunkt darf - unter Einhaltung der verschiedenen Forderungen zb max. 45 Grad-Neigung, Umhüllende - bis zu 6m über der Bebauungshöhe liegen, in manchen Gemeinden ist es aufgrund eines Bebauungsplans, deutlich weniger als die 6m zb nur 2m laut BO BO [Bauordnung/Baugesetz].

Laut Skizze in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] wird diese maximale Höhe des Hochpunkts vom Bezugsniveau direkt darunter gemessen. Gilt dies nur bei Hanglage oder auch, wenn das Gelände unter dem Gebäude nicht gerade, sondern in der Mitte des Gebäudes - also dort, wo dann der Hochpunkt zu liegen käme - ca. 20cm höher ist als bei den Randpunkten, die Randpunkte jedoch jeweils auf gleichem Niveau liegen, also kleiner Hügel?

Konkret: wenn das Gebäude bei der Giebelwand 8m lang ist, und die Bebauungshöhe am Grundstück 6m wäre, darf man dann also die Giebelregelung so in Anspruch nehmen, dass die Randpunkte auf max. 6m Höhe zu liegen kommen und der höchste Punkt des Dachs/Giebels, also der Hochpunkt

lt. BO eigentlich wegen der 45 Grad 4m höher als der Randpunkt liegen darf
lt Bebauungsplan aber nur 2,2m höher als der Randpunkt (=2m höher als das Bezugsniveau direkt unter dem Giebel) liegen darf?

  •  Krautla
16.7.2024  (#21)
Für die Berechnung der Gebäudehöhe nach § 53 und in weiterer Folge für den rechnerischen Nachweis nach § 53a Abs. 1 beträgt der Winkel zur Bildung der Gebäudefronten immer 45° (=Lichteinfallswinkel; s. § 53 Abs. 3 letzter Absatz).

Bei der Bildung der Umhüllenden gem. § 53a Abs. 2 als Nachweis, dass die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird, kann der Winkel zwischen 15 - 45° betragen.

Für die Berechnung des erforderlich Bauwichs ist nur ersteres anzuwenden --> siehe "Bautechnik Jour Fixe FAQs" Seite 39.

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  •  maki91
16.7.2024  (#22)
@­Hobbyplaner: danke für die Info. Also auch die Dreiecksflächen müssen dazu gezählt werden? Darf ich fragen wie sich das aus dem Gesetzestext ableiten lässt?

Darf ich fragen wie ich die Gebäudefronten bilden soll wenn ich mit dem Dachgeschoss um 1,01m zurückspringe? Den folgenden Gesetzestext verstehe ich nicht so ganz:

"Für die Ermittlung der Gebäudehöhe ist der äußerste Umfang des mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegenden Teiles des Gebäudes, im Grundriss gesehen, in einzelne Gebäudefronten zu unterteilen. Nach jedem Knick mit mehr als 45° und nach jedem (nicht raumbildenden) Rücksprung von mehr als 1 m ist eine eigene Gebäudefront zu bilden."

Wie soll die Gebäudefront, die Hobbyplaner in rot dargestellt hat, geteilt werden damit eine neue weitere Gebäudefront entsteht? 

@Krautla: danke für die Info mit dem Jour Fixe FAQs.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.7.2024  (#23)
Zeig uns den zugehörenden Grundriss und gib bekannt welcher Front zum jeweiligen Bauwich gehört.

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  •  maki91
16.7.2024  (#24)


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Das ist die Gebäudefront 2.

Die Gebäudefront 1 wäre die rot-schraffierte von dir (Hobbyplaner). Die Gebäudefront 1 wäre die kritische sozusagen.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.7.2024  (#25)
Sorry maky91, ich bin mir selbst nicht mehr sicher, ob meine Berechnung im #20 stimmt. Daher klicke ich mich lieber aus.

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  •  maki91
17.7.2024  (#26)
Danke dir trotzdem. Die Gemeinde kann da auch nicht helfen. Der Bauamtsleiter ist selber überfragt :)

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  •  Krautla
17.7.2024  (#27)


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Du müsstest noch weiter reinrücken (~ 1,67 m) damit du auf die 7 m Gebäudehöhe kommst.

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  •  maki91
18.7.2024  (#28)
Danke Krautla. Auch der Karl10 hat mir kurz geschrieben, wie du gesehen hast.
Ich bin nun etwas überfordert mit diesen Gebäudefronten. Habe ich nun immer nur eine Gebäudefront oder muss ich das unterteilen in mehrere Fronten?


_aktuell/20240718783812.png
Hier hätte ich 4 Fronten unterteilt. Bei A2 kommt das Geländer nicht zum gelten, da zurückversetzt.


_aktuell/20240718551108.png
Hier hätte ich eine Gebäudefront gebildet, wobei ich bei der selben Herangehensweise auch dieses kleine Stück links miteinbezogen haben. Dies ergibt sich von der Front A1 mit dem Verschnitt unter 45°.

Welche Variante kommt der Wahrheit nun näher?

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