Aufenthaltsraum?
Frage kommt aus NÖ.
Mir geht es um die Raumhöhe, ob ich wirklich die 2,4 Meter einhalten muss, oder ob es tlw. auch 2,3 Meter sein dürfen?
Die Mindestraumhöhe ist nicht 2,40, sondern 2,50m. Von einem "Mittel" steht in NÖ nichts.
Die Frage von Carlos beantwortet sich letztlich jedoch ganz anders: Aufenthaltsraum hin oder her; 2,50 überall oder überwiegend oder im Mittel - ist alles egal, da man die Mindestraumhöhe gem. § 43 NÖ Bautechnikverordnung bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers beliebig unterschreiten darf.
@Karl10 - Das heißt, ich habe kein Problem mit einer geringeren Raumhöhe, wenn ich im Ansuchen um Genehmigung meines Umbaus ausdrücklich darauf hinweise, dass ich das möchte?
Stimmt das?
Danke schon mal für Deine SUPER INFO!!!!