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Gilt Schlafzimmer als ein

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  •  Carlos99
17.6. - 18.6.2010
5 Antworten 5
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Aufenthaltsraum?
Frage kommt aus NÖ.
Mir geht es um die Raumhöhe, ob ich wirklich die 2,4 Meter einhalten muss, oder ob es tlw. auch 2,3 Meter sein dürfen?

  •  albundy
  •   Bronze-Award
17.6.2010  (#1)
bin zwar aus st, - aber
ja, aufenthaltsraum, und die höhe muss im mittel passen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
17.6.2010  (#2)
ich nehm an...es geht um umbau/sanierung und nicht um neubau. weil freiwillig < als 2,5m ist einfach nur wahnsinn.

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  •  Karl10
17.6.2010  (#3)
Die Mindestraumhöhe ist nicht 2,40, sondern 2,50m. Von einem "Mittel" steht in NÖ nichts.

Die Frage von Carlos beantwortet sich letztlich jedoch ganz anders: Aufenthaltsraum hin oder her; 2,50 überall oder überwiegend oder im Mittel - ist alles egal, da man die Mindestraumhöhe gem. § 43 NÖ Bautechnikverordnung bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers beliebig unterschreiten darf.

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  •  Carlos99
18.6.2010  (#4)
@Karl10 - Das heißt, ich habe kein Problem mit einer geringeren Raumhöhe, wenn ich im Ansuchen um Genehmigung meines Umbaus ausdrücklich darauf hinweise, dass ich das möchte?

Stimmt das?
Danke schon mal für Deine SUPER INFO!!!!

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  •  Karl10
18.6.2010  (#5)
@carlos - ja, stimmt genau so!!! Nochmals: siehe § 43 NÖ Bautechnikverordnung - dort stehts.

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