GoGreenEnergy hat neue AGB geschickt - Änderungen insbesondere auch in der Preisbildung, allerdings schwierig zu lesen/zu verstehen. Kann das wer näher erläutern, was das für die Zukunft bedeutet? Gilt das für Tarife mit Bindung gleich wie für den Floatertarif?
PS: In welches Unterforumpasst eigentlich diese Frage?
Ich kannte mich auch nicht aus und habe dort angerufen. Die Dame am Telefon meinte, solange man noch Preisbindung hat, gelten die alten AGB und auch die alten Preise.
Hätte man in die Mail so rein schreiben können mMn...
Dass bei vorhandener Preisbindung die neuen Preisbildung erst nach Ablauf der Bindung zur Anwendung kommt, hab ich herauslesen können und war mir klar. Aber welche Auswirkung hat die neue Berechnungsmethode danach? Dass klingt irgenwie nach massiver Erhöhung, nur kann ich es nicht konkret nachvollziehen. Und was bedeutet das JETZT für den Floatertarif - da hab ich ja keine (längerfristige) Preisbindung?!
Da geht es um die maximale Preiserhöhung nach dem Ende der Preisbindung. Die Berechnung ist hier beschrieben: http://www.gogreenenergy.at/download/Neupreisberechnung.pdf Und der dort vorgesehene Aufschlag wurde von 2,5 auf 7,5 Cent bei Strom erhöht.
Da geht es um die maximale Preiserhöhung nach dem Ende der Preisbindung. Die Berechnung ist hier beschrieben: http://www.gogreenenergy.at/download/Neupreisberechnung.pdf Und der dort vorgesehene Aufschlag wurde von 2,5 auf 7,5 Cent bei Strom erhöht.
Aber ist es nicht so, dass sich die Preisgarantie auf den Energiepreis bezieht und nicht aber auf den Aufschlag?