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GoGreenEnergy - neue AGB - Auswirkung auf Strompreis?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.11. - 21.11.2024
8 Antworten | 6 Autoren 8
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GoGreenEnergy hat neue AGB geschickt - Änderungen insbesondere auch in der Preisbildung, allerdings schwierig zu lesen/zu verstehen. Kann das wer näher erläutern, was das für die Zukunft bedeutet? Gilt das für Tarife mit Bindung gleich wie für den Floatertarif?

PS: In welches Unterforumpasst eigentlich diese Frage?

  •  BernhardSt
20.11.2024 8:56  (#1)
Ich kannte mich auch nicht aus und habe dort angerufen. Die Dame am Telefon meinte, solange man noch Preisbindung hat, gelten die alten AGB und auch die alten Preise.

Hätte man in die Mail so rein schreiben können mMn...

Ich hoffe die Info ist korrekt...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.11.2024 9:10  (#2)
Dass bei vorhandener Preisbindung die neuen Preisbildung erst nach Ablauf der Bindung zur Anwendung kommt, hab ich herauslesen können und war mir klar.
Aber welche Auswirkung hat die neue Berechnungsmethode danach? Dass klingt irgenwie nach massiver Erhöhung, nur kann ich es nicht konkret nachvollziehen.
Und was bedeutet das JETZT für den Floatertarif - da hab ich ja keine (längerfristige) Preisbindung?!

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  •  BernhardSt
20.11.2024 9:18  (#3)
Ok, sorry das habe ich nicht erfragt, nachdem ich eine Preisbindung bis Ende 2025 habe. 

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  •  klim18
20.11.2024 9:47  (#4)
Da geht es um die maximale Preiserhöhung nach dem Ende der Preisbindung. Die Berechnung ist hier beschrieben: http://www.gogreenenergy.at/download/Neupreisberechnung.pdf Und der dort vorgesehene Aufschlag wurde von 2,5 auf 7,5 Cent bei Strom erhöht.

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
21.11.2024 0:15  (#5)

zitat..
klim18 schrieb:

Da geht es um die maximale Preiserhöhung nach dem Ende der Preisbindung. Die Berechnung ist hier beschrieben: http://www.gogreenenergy.at/download/Neupreisberechnung.pdf Und der dort vorgesehene Aufschlag wurde von 2,5 auf 7,5 Cent bei Strom erhöht.

Aber ist es nicht so, dass sich die Preisgarantie auf den Energiepreis bezieht und nicht aber auf den Aufschlag?


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
21.11.2024 7:27  (#6)
Ich würde es auch so sehen, dass die Erhöhung somit für alle ab 1.1. gilt

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  •  ewige
21.11.2024 8:11  (#7)
Im Par. 8.3.1 der AGB wird die Ermittlung vom Energiepreis beschrieben, dabei setzt sich dieser aus den Punkten A und B zusammen, der Aufschlag ist beim Energiepreis also dabei:


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.11.2024 9:08  (#8)
Aus den Punkten 8.4.1 und 8.4.2 ist ja ziemlich klar herauslesbar, dass die Preisanpassung der neuen ABG bei bestehenden Vertragsbindungen erst nach Ablauf des Preisgarantiezeitraumes "am nächstfolgenden Stichtag" zulässig ist (das ist jetzt neu immer der 1.1.).
Im Punkt 8.4.2 steht unter anderem folgender Satz:
"Eine Preisgarantie ist ein mit einem Kunden bei Vertragsabschluss
vereinbarter Fixpreis für einen bestimmten Zeitraum der Belieferung
mit Strom bzw. Gas, sodass jegliche Preisanpassung in diesem Zeitraum
ausgeschlossen ist."

Was meines Erachtens möglich wäre, ist eine Vertragskündigung durch GoGrenn Energy. Dafür gibts laut Punkt 13.2. der AGB eine Frist von 8 Wochen. Wenn der Vertrag gekündigt ist, dann ist natürlich auch eine Preisgarantie obsolet. Das hatten wir ja schon früher: Preisgarantie ist nicht gleich Vertragsgarantie.

Was ich aber oben wissen wollte ist, welche Bedeutung diese neuen AGB bei einem Floatervertrag haben?  Ich find nirgendwo in den AGB, dass das alles nur bei Fixpreisverträgen gilt und nicht für Floaterverträge. Dass es nicht für Floaterverträge gilt (zumindest hinsichtlich Preisbildung) kann man nur indirekt herauslesen, weil die Formel bzw. Bezugsbasis für die Ermittlung des monatlichen Floaterpreises eine völlig andere ist und war, als die im Punkt 8.3.1. nun neu gefasste Berechnungsmethode.  

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