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Welches Bundesland? In NÖ muss seit 2014 beim Bau im Bereich von weniger als 1m zur Grenze oder wenn der Bauwich um nicht mehr als 1m übererfüllt wird die Grenze vermessen werden. Es würde auch eine Grenzfeststellung reichen (dann wird nur die eine Grenze vermessen). Meist nicht viel teurer und sinnvoller ist eine Umwandlung in den Grenzkataster, dann ist für die Zukunft Ruhe. Ob die derzeitigen Mauern richtig stehen weiß ja keiner und ist auch nur bedingt maßgeblich für den wahren Grenzverlauf. |
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Da gibts schon eine Vielzahl and Threads dazu. Siehe z.B.: https://www.energiesparhaus.at/forum-vermessung-noe-kosten/45517 insbesondere mein Beitrag vom 9.5.2017 oder https://www.energiesparhaus.at/forum-geometer-grenzkataster-einreichung-in-noe/54043 oder https://www.energiesparhaus.at/forum-grenzkataster/48268 und da insbesondere meine beiden Beiträge vom 12.3.2018 Wenn du das genau liest, sollte eigentlich alles klar sein. |