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Growatt noah 2000 batterie

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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
17.1. - 6.2.2025
13 Antworten | 3 Autoren 13
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Ein bekannter überlegt zu seinem BKW diesen Growatt noah 2000 batterie nachrüsten. Was haltet ihr davon, bzw. ist das realisierbar mit Smartmeter das er einspeist dann was genau gebraucht wird in den AbendStunden zb.? Muss er das melden, abnehmen oder wie? Ich weiss es nicht^^

  •  andi1304
27.1.2025  (#1)
Hi, habe ein BKW mit einer Growatt NOAH 2000. BKW ist gemeldet, die zusätzliche Batterie nicht.

Es soll Lösungen geben, das mit einem Smartmeter zu verbinden, ich selber mache es nicht. Wenn die Batterie voll ist, dann lasse ich einfach 8-10h 200W ins Hausnetz um die Grundlast abzudecken. 

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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
27.1.2025  (#2)
Dann speist du ja ein hin und wieder wenn die Grundlast mal weniger ist als 200W? Hast da zusätzlich noch ein Gerät zum einspeisen oder wie funktioniert das? Das sieht dann der Netzbetreiber mal schätz ich

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  •  andi1304
27.1.2025  (#3)
Ja, bei weniger als 200W Grundlast speise ich dann ein. 

Über den Smartmeter sieht as der Netzbetreiber, bisher war über die Mittagszeit bei bester Sonne ja auch Einspeisung, jetzt eben manchmal minimal in der Nacht.

Also die Panele hängen jetzt alle am Growatt NOAH, nicht mehr am Wechselrichter und vom Growatt NOAH gehts in den Wechselrichter und dann in die Steckdoseemoji

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  •  gerhardg
27.1.2025  (#4)

zitat..
raul2100 schrieb:

Dann speist du ja ein hin und wieder wenn die Grundlast mal weniger ist als 200W? Hast da zusätzlich noch ein Gerät zum einspeisen oder wie funktioniert das? Das sieht dann der Netzbetreiber mal schätz ich

Das ist das Grundwesen bei einem BKW. Standardmäßig ist das ja ausschließlich Panele und WR WR [Wechselrichter].
Max 800W Einspeisung, und alles was Du nicht selbst verbrauchst schenkst Du her.
Dafür kein Anmelden und kein Genehmigen einfach nur Meldung machen und da eigentlich nur die Paneele.
Wobei Du in NÖ sogar für ein BKW einen Einspeiszählpunkt bekommen kannst, also sogar die paar Wh verkaufen könntest. emoji
Und Wien war anders. Da musste man bis vor kurzem den Speicher melden oder sogar anmelden. Ist aber jetzt gefallen.

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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
27.1.2025  (#5)
Ok, schaut dann halt blöd aus wenn eingespeist wird in der Nacht mehr als die Grundlast. Wird aber wohl eh keinen interessieren schätz ich, da müsst schon wer dich anlehnen 

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  •  gerhardg
27.1.2025  (#6)

zitat..
raul2100 schrieb:

Ok, schaut dann halt blöd aus wenn eingespeist wird in der Nacht mehr als die Grundlast. Wird aber wohl eh keinen interessieren schätz ich, da müsst schon wer dich anlehnen

Warum schaut es blöd aus?
Solange das BKW gemeldet ist ist alles fein. Das ist wie gesagt das Wesen eines BKWs, dass es immer wieder mal was einspeisen wird.  

Ausser Du speist mit >800W ein, was der WR WR [Wechselrichter] aber per definitionem ja gar nicht zulassen darf.

Im konkreten speist mein Solmate jetzt Dank Akku weniger ein als zu dem Zeitpunkt wo ich nur die Paneele hatte. Da ließ sich die Einspeisung nämlich gar nicht steuern.


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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
27.1.2025  (#7)
Ich meine wenn es Nacht ist kann kein BKW einspeisen da keine Sonne scheint. Dann speist man trotzdem ein ins Netz und der Überschuss scheint auf. Heisst Speicher ist am Netz angeschlossen und muss normal abgenommen werden

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  •  gerhardg
28.1.2025  (#8)

zitat..
raul2100 schrieb:

Ich meine wenn es Nacht ist kann kein BKW einspeisen da keine Sonne scheint. Dann speist man trotzdem ein ins Netz und der Überschuss scheint auf. Heisst Speicher ist am Netz angeschlossen und muss normal abgenommen werden

Also meine Interpretaion war bisher, dass eine Kleinsterzuegungsanlage, unabhäbgig ob mit oder ohne Speicher,  NICHT bewilligungspflchtig ist. Allerdings stimmt, dass da eigentlich nirgends von Speichern die Rede ist. Gab ja auch ursprünglich keine mit Speicher.  Das Anmelden des Speichers bei Kleinsterzeugungsanlagen wird aber auch nirgends explizit abgefragt oder verlangt.

Ich könnte mir zudem gut vorstellen dass ein österreichischer Hersteller mit Vertrieb in Österreich sich an die österreichischen Gesetzte und Bestimmungen hält, also z.B. ein Solmate mit Speicher rechtskonform als Kleinsterzeugungsanlage gemeldet und betrieben werden darf ohne dass der Speicher irgendwelche zusätzlichen Genhemigungen oder Abnahmen braucht. Siehe https://www.eet.energy/at/solmate/ bzw. auch diverse Angebote bei Interspar (https://www.interspar.at/shop/haushalt/marke/EcoFlow/?s_kwcid=AL!8073!3!525288083901!!!g!!&ecid=at_ecom_384&gad_source=1&gclid=CjwKCAiA-ty8BhA_EiwAkyoa30Z9yhL2m7zG-RkO0w44QP-mCoCOPsxFjqbl82RR-vVUno3KlUPFGRoC8osQAvD_BwE) und anderen wie Hofer (https://www.hofer.at/de/p.green-solar-balkonkraftwerk-batteriespeicher.000000000000574620.html), .... Denke nicht, dass sich ein Retailer da in die Nesseln setzt.

Kuzre Recherche in der TOR: Version 1.3 gültig ab 01.07.2024
2.4 Anwendung auf Speicher
...
Elektrische Energiespeicher sind in ihrer Wirkung auf das Netz grundsätzlich wie Stromerzeugungsanlagen oder Verbraucheranlagen zu werten. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten die Bestimmungen dieses Teils der TOR auch für elektrische Energiespeicher.

Würde für mich bedeutetn: Als Teil der Kleinsterzeugungsanlage ist der Speicher wie eben eine solche zu behandeln und damit bewilligungsfrei.

Laut Anmeldeformular Wiener Netze kannst Du PV, Wind oder sonstige mit einer Summen Leistung bis zu 800 Watt als Kleinsterzeugunganlage anmelden, ohne dass Du einen Speicher angeben musst/kannst. Zugegebenermaßen ist dieses Formular überhaupt sehr spartanisch. Du brauchst nicht einmal den Wechselrichter bekannt geben. Etwas was Netz NÖ sehr wohl verlangt.

Was allerings bis vor kurzem in WIen gemacht werden musste war eine städtische Bewilligung für den Speicher einholen. Das ist jetzt Geschichte und muss auch nicht mehr gemacht werden: https://sonnenstrom.wien.gv.at/gesetzesnovelle-erleichtert-pv-errichtung

PV-Anlagen bis 15 kW bewilligungsfrei 
Bisher mussten alle vertikalen PV-Anlagen und PV-Anlagen mit Speichern nach dem WElWG 2005 bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht der Stadt Wien – unter Vorlage der im Gesetz angeführten Unterlagen – angezeigt werden. Mit der aktuellen WElWG-Novelle entfällt nun die Anzeigenpflicht für sämtliche PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von maximal 15 kW. Das bedeutet, dass ab sofort auch Fassadenanlagen und PV-Anlagen mit Speichern dieser Größe in Wien anzeige- und bewilligungsfrei errichtet werden können – wobei die Größe des Speichers nicht eingeschränkt ist. 
Fazit: Irgendwie ist das mit dem Speicher bei Kleinsterzeugungsanlagen sichtlich nicht gar so eindeutig geregelt. Außer es hat hier wer belastabare Infrormationen dazu??




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  •  gerhardg
28.1.2025  (#9)
Eines noch was es vielleicht klarer macht:
Auch wenn sich Balkonkraftwerk als Begriff etabliert hat ist der korrekte Begriff Kleinsterzeugungsanlage. Wie oben beschrieben kann das neben PV z.B: auch Wind sein. Solange die Leitung eben maximal 800W ist.

Na und wenn Du eine Wind - Kleinsterzeugungsanlage hast dann kann die auch ohne Speicher in der Nacht Strom produzieren und wird bei Überproduktion (mehr als Eigenverbrauch) den überschüssigen Strom einspeisen.

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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
28.1.2025  (#10)
Danke

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  •  raul2100
  •   Bronze-Award
30.1.2025  (#11)
Kann man den Growatt mit einer smarten Steckdose laden wenn eine große PV vorhanden ist und dann per App einspeisen in der Nacht? Braucht man noch welche Komponenten oder sollte funktionieren?

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  •  gerhardg
30.1.2025  (#12)
Ich habe den Growatt selbernicht, hätte die Beschreibung allerdings so verstanden, dass der zwichen die Paneele und den WR WR [Wechselrichter] kommt. Also keine LAdemöglichkeit von der Steckdose.

Am besten mal die FaQs und die Handbücher studieren:
https://de.growattpower.com/de-at/products/growatt-noah-2000

Ich bilde mir aber ein, dass Ecoflow anbiete:t dass die Powerstation (=Specher) per Steckdoese geladen werden kann. https://de.ecoflow.com/pages/balkonkraftwerk oder https://de.ecoflow.com/products/delta-pro-3-portable-power-station

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  •  gerhardg
6.2.2025  (#13)
Weil das Thema BKW gerade wieder einen neuen Thread bekommen hat (https://www.energiesparhaus.at/forum-balkonkraftwerk-anfaengerfragen/81899_1#TE), diese Frage meiner Meinung nach hier aber besser passt:

Eine rechtstechnische Frage an die Community zum Thema Speicher: Gibt es irgendwo eine schriftliche Aussage wieviel Speicher bei einem BKW installiert werden darf??

Die einzige Einschränkung die mir bekannt ist und auch in der Tor festgehalten ist, sind die 800W Einspeismaximum. Abgesehen davon ist sichtlich eigentlich alles erlaubt. 

Sprich: kWp ist eigentlich nirgends geregelt. Aktuell kenne ich WR WR [Wechselrichter] die bis zu 2,4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] können und maximal 800W ausgeben also als KEA zugelassen sind.
Und aktuell gibt es dedizierte als "BKW-Speicher" im Verkauf befindliche Speicher die sich bis zu 8kWh oder sogar 10/12 kWh stapeln lassen. Siehe da auch den Growatt Noah. 

Bitte jetzt keine wirtschaftliche Diskussion. Rein was ist derzeit technisch und rechtlich möglich. Ohne große Verrenkungen.

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