Bundesland NÖ, erhaltenswertes Geb. im Grünland. bestehende Nebengebäude ca. 50m^2.
Darf man auf dem Grundstück ein Gewächshaus errichten?
Ist ja nicht im Bauland damit dürften die 10m^2 nicht greifen?
Zählt ein Foliengewächshaus als Gebäude?
Zweite Frage diese Broschüre zu Geb.
Nutzungsrechte_VI_-_GEB.pdf
enthält folgenden Satz:
"Ein Carport darf jedenfalls errichtet werden."
Trotz Grünland? Echt?
"Jedenfalls" ist ein mutiges Wort, welche Einschränkungen gelten?
Vielen Dank!
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