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pacht -
pacht ist laut ABGB auch nutzungsrecht und fruchtgenuss...du darfst alles machen was dir beliebt...musst dabei nur gesetze berücksichtigen und kein einverständnis des verpächters erfragen...aber zurückgegeben werden muss dann möglicherweise im originalzustand...das sollte man überlegen... so long sheep |
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auf 99 Jahre Pachten - Aber um ein Grundstück zu pachten, brauche ich kein Einverständnis der Grundverkehrskommision?
Dh. könnte diese Pacht auch auf 99 Jahre schreiben? |
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ehm hier noch 2 praxistipps - a) nach aktueller rechtssprechung ist ein pachtvertrag der KEINE kündigungsklausel besitzt NUR durch den pächter und dessen rechtsnachfolgern kündbar. dies ist auch durch kein gesetz anfechtbar!
b) wenn landwirtschaftlicher nutzgrund 4 jahre keiner landwirtschaftlichen nutzung mehr unterliegt, was ja in deinem falle der pacht passieren würde...dann ist er nach diesen 4 jahren auch ohne grundverkehrskommission erwerbbar...(gilt nachweislich in oö...andere bundesländer wären noch zu klären!) somit ergeben sich 3 möglichkeiten... a) 99 jahre pachten (hier jedoch nur aufgeschoben und nicht dauerhaft) b) pachten ohne kündigungsklausel, dann nur von dir und deinen rechtsnachfolgern kündbar c) 4 jahre pachten mit kaufoption und dann nach ablauf der 4 jahre ganz normal kaufen und ins grundbuch eintragen lassen... und ja die grundverkehrskommission wird nicht abgehalten bei pacht - das ist richtig. so long sheep |
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Hallo mouli, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grünland pachten |
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???? - wie sooft bisher viel Spekulation und leere Kilometer, da das Bundesland nicht genannt wurde - auch der Grundverkehr ist Landessache. |
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jeinABGB und Ppacht sind Bundessache...allein die Regelungen der Grundverkehrskommission sind ländersache...aber das brauch ich dir eh ned sagen @karl10...sozusagen nur fürs protokoll
wobei diesbezüglich auch grav. Unterschiede von Bezirk zu Bezirk ist, was schlussendlich durch die kommission genehmigt wird...hab da schon so meine erfahrungen gemacht... so long sheep btw...mouli ist in oö zu hause... |
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@whitesheep stimmt - Stimmt, oö ist mein Heimatsland. Woher weißt du dass, verfolgst du brav meine Berichte?
Dh. deine Infos sind keine Spekulationssache und passen genau auf das Bundesland. Nun muss ich noch auf den Bezirk achten.. Gibt es da Richtlinien bzw Infos, was genau genehmigt wird? |
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joes gibt da des
OÖ Grundverkehrsgesetz 1994 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000413 sowie die Bezirks-Grundverkehrskommissionenverordnung (die regelt die Zuständigkeiten) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000424 und einen Überblick über die Kosten gibts dann hier OÖ Grundverkehr-Verwaltungsabgabenverordnung http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000218 interessant für deine Frage ist dann der erste Link, das Gesetz an sich. Was genehmigt wird ist all Ermesses der Kommission...so gibt es halt Fälle wo Ärzte 1ha Grund kaufen ohne Auflagen...ich selbst hab schon Probleme bei 1,5ha gehabt...obwohl ich eine Landwirtschaft aufbaue... welchen bezirk bist denn zu hause mouli? und ja ich verfolge den ein oder anderen thread von dir...bzw dein mitwirken dort... so long sheep ps: persönlich würd ich dir zu Lösung c raten...ist das brauchbarste, wennst keine landwirtschaftliche nutzung nachweisen kannst...aber verrat mir mal deinen bezirk... |
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@Whitesheep - spannend.. Bin in VB zuhause; du auch glaub ich..
Gibt es hier Sonderlösungen? |
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ich bin - aus grieskirchen, hab direkte erfahrung aber nur mit grieskirchen, eferding und freistadt...grundsätzlich wird es schwieriger...zumindest in der letzten zeit...
die frage ist nun wie der stand ist...in deinem aller ersten posting hast du geschrieben das die grundverkehrskommission etwas dagegen hat...und die ein paar doings hast... also hast schon eine negative entscheidung bekommen? oder rein hypothetisch? dann sollte man klären ob du dich auf die kommission einlassen magst, oder ob du eine pacht/kauf alternative nimmst... so long sheep |
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@whitesheep - Nein, mir gefällt die Variante mit der Pacht sehr gut. Gilt dies auch für VB?
Ab wann zählt dies; das es nicht mehr landwirtschaftlichen genutzt wird? |
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@mouli - da dieser tipp aus der landesgrundverkehrskommission gekommen ist, gilt dieser sicherlich auch für VB...insbesondere da hier ja landesgesetze im spiel sind...
die dauer sind 4 jahre...und beginnt mit dem ersten tag des pachtvertrags... bezüglich pachtvertrag gut informieren, dieser muss nämlich selbstständig am entsprechenden finanzamt versteuert werden...dies dient dazu, dass der rechtsstaat eine finanzielle abfederung hat, da es oft zu streitigkeiten gekommen ist und pachten an sich ja keinen notarsakt oder dergleichen benötigt wo abgaben wären... wennst noch fragen hast...dann meld dich...gern auch pn so long sheep |
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noch ein kleines Problem - Das Gründland das ich pachten würde ist nicht unterteilt; dh. es sind ca. ein Streifen von 30 m der über ca. 100m lang ist..
Und ich würde eben nur das genau hinter meinem Haus pachten wollen.. Muss ich für Pacht dieses Grundstück erst teilen lassen bzw. kann ich nur einen Teil des Grundstückes pachten und funkt dies dann in 4 Jahren auch? |
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ehm ich habs - grad ned konkret bei der hand aber um eine teilung werdet ihr spätestens beim kauf (besser schon vorm pachten) nicht drum rum kommen...
so long sheep |