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Das ist ein Bild vom Acker (nur der dunkelgrüne Streifen! !) |
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Kein Bild. |
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Oh, Tschuldigung. Hab ein neues Handy und nicht gemerkt, dass Bild hochladen nicht gefunzt hatte. |
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Nein, es gibt kein Recht auf "Widmung". Erst wenn der Gemeinderat die Fläche in Wohnbauland umwidmet können Gebäude usw. errichtet werden. Auf Grundstücken, welche nicht dem Bauwerber (z.B. Gemeinde oder Wohnbaugenossenschaft) gehören, kann der Bauwerber keine Gebäude/Reihenhäuser (ohne Zustimmung der Grundeigentümer) errichten. Deine Fragen: Zu 1: Grundsätzlich sind Gemeinden interessiert sinnvolle Bauparzellen zu verwirklichen. Dazu gehören natürlich auch Verkehrsflächen um die Bauparzellen zu erreichen. Nachdem Grund und Boden nicht vermehrbar ist, sind Flächen für Verkehrflächen von der eigenen Fläche "abzutreten". Im Normalfall werden (mehrere) Grundeigentümer von der Gemeinde informiert um gemeinsam sich über den Verkauf/die Umwidmung abzustimmen. Zu 2: siehe Antwort zu 1, Fläche für Verkehrsflächen müssen irgendwoher kommen. Die entschädigungsfreie Abtretungsfläche kann eine Breite von bis zu 7m erreichen (siehe NÖ Bauordnung 2014 §12). Aus diesem Grund werden mehrere Grünlandgrundstücke gemeinsam parzelliert => um sinnvolle Bauparzellen zu erhalten. Zu 3: Dafür benötigt ihr "Wohnbauland", siehe mein erster Satz. Zu 4: Grundsätzlich ja, aber dafür benötigt ihr wieder die Gemeinde (Widmung von Wohnbauland und deren Grenzen) |
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Oh, vielen Dank für die Antworten! Das war durchaus hilfreich! Das heißt, wir müssten als erstes sowieso zur Gemeinde gehen und mit ihnen reden, richtig? Danke! |
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Als erstes würde ich mal mit dem Feldnachbarn reden, wie du schon selbst anführst ist das Grundstück "deiner" Familie etwas schmal, der Bildausschnitt ist leider zu klein um einen größeren Überblick zu haben, aber ja die Frage wie der Nachbar zu einem möglichen Verkauf steht und möglicher Umwidmung . Am Ende ist es dann eine Verhandlung zwischen mehreren Parteien, jeder will möglichst gut für sich selbst aussteigen mit verschiedensten Zielen . die Gemeinde hätte gerne eine kompakte Siedlung mit möglichst vielen Hauptwohnsitzen und möglichst geringen Erschließungskosten . ihr bzw der Nachbar hätten entweder gerne möglichst viel Geld und oder große Baugründe ohne Bauzwang die im Famlienbesitz bleiben und "irgendwann" möglicherweise bebaut werden . verkauft man die Gründe als Paket an einen Bauträger der eine Siedlung hochzieht oder werden sie einzeln verkauft über euch oder die Gemeinde zu einem freien oder festgelegten Preis die Möglichkeiten sind unbegrenzt, aber jeder hat ein Vetorecht, wenn wer nicht mitspielen will passiert garnichts, der Acker ist euer Eigentum auch wenn die Gemeinde bauen wollte, genauso wie es kein Recht auf Umwidmung gibt |