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Grünland Umwidmung und Abstand zum Nachbarn [NÖ]

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  •  Sakuranolaila
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.4. - 29.4.2019
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Liebe Mitglieder des Forums, 

Ich schreibe, um zu fragen, ob jemand mir rechtliche Auskunft geben kann über einen Acker/Grünland und eventuelle Umwidmung. 
Der Acker befindet sich in St. Pölten (etwas außerhalb), Niederösterreich, es ist der dunkelgrüne Streifen unter der unteren Häuserreihe, der hellere darunter gehört nicht uns. 
Er ist an der schmalsten Stelle 14 m und an der breitesten 17 m breit. (weiß leider nicht die qm-Anzahl). 

Der Acker gehört meiner Mutter und ihrem Bruder. 
Wir fragen uns, ob man darauf ein Haus bauen könnte, nachdem man den Antrag auf Umwidmung in Bauland eingebracht hat. 
Sie hat irgendwoher die Info, dass die Äcker dieser Gegend wohl ca. 2025 automatisch in Bauland umgewidmet werden, von der Gemeinde selbst, damit die Gemeinde dort Reihenhäuser bauen kann. Sie meint, eine Umwidmung müssten wir dann nicht zahlen und könnten eventuell drauf bauen. Aber wenn die Gemeinde was vorhat damit, wird sie es nicht zulassen? ! 

Meine Fragen daher:
1.wenn die Gemeinde das plant, wird sie es nicht bewilligen, dass wir selbst darauf bauen, oder? Die Stadt wird versuchen, allen Besitzern die Äcker noch als (billige) Äcker abzukaufen, um dort Reihenhäuser zu bauen, oder?
2. Selbst wenn uns das Bauen dort bewilligt würde, hätte es nicht viel Sinn laut meiner Mutter, da man Platz für Straße hergeben müsste und dann vom Zaun weg noch je 3 m Abstand zum (geplanten) Haus.
Die Nachbarn müssten angeblich die Hälfte des Platzes für eine Straße vom eigenen Grund abtreten, aber das geht nicht, so weit ich es sehe, da ein Haus (das mit schwarzem Dach) bereits bis an seine äußerste Grenze etwas angebaut hat. 

Stimmt das, dass man 2 mal Straße (2x3m) und 2 mal Abstand Haus zu Zaun (2x3m) hergeben müsste vom Grund um überhaupt was zu bauen? Dann hätte Bauen keinen Sinn mehr..  (14m - 12m=2m....).
3.
Es gibt eine (nicht betonierte Zufahrt) zwischen den Häusern zu unserem Acker:
Könnten wir hier eine "Einbahnstraße" machen, um wenigstens 1 Haus zu bauen?  Nur mit Abstand von 3m zur Außengrenze des Nachbarn, also 14-3=11 m Platz für ein Haus? (oder nur 14-2x3m=8m Hausbreite). So ich das sehe, wäre der Acker lang genug für mehrere Häuser, aber zu schmal, wenn man an beiden Seiten 3 m Straße hergeben muss. 

4.Wäre es ratsam und möglich, den Besitzer des Nebenackers zu finden und unsere Äcker neu aufzuteilen, damit der einen breiteren, aber wenig längeren hätte und wir auch?

Bin für jede Antwort sehr dankbar!

  •  Sakuranolaila
27.4.2019  (#1)
Das ist ein Bild vom Acker (nur der dunkelgrüne Streifen! !) 

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
28.4.2019  (#2)
Kein Bild. 

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  •  Sakuranolaila
28.4.2019  (#3)


2019/20190428946449.jpg

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  •  Sakuranolaila
28.4.2019  (#4)
Oh, Tschuldigung. Hab ein neues Handy und nicht gemerkt, dass Bild hochladen nicht gefunzt hatte. 

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
29.4.2019  (#5)

zitat..
Sakuranolaila schrieb: Wir fragen uns, ob man darauf ein Haus bauen könnte, nachdem man den Antrag auf Umwidmung in Bauland eingebracht hat. 

Nein, es gibt kein Recht auf "Widmung". Erst wenn der Gemeinderat die Fläche in Wohnbauland umwidmet können Gebäude usw. errichtet werden.

zitat..
Sakuranolaila schrieb: von der Gemeinde selbst, damit die Gemeinde dort Reihenhäuser bauen kann.

Auf Grundstücken, welche nicht dem Bauwerber (z.B. Gemeinde oder Wohnbaugenossenschaft) gehören, kann der Bauwerber keine Gebäude/Reihenhäuser (ohne Zustimmung der Grundeigentümer) errichten.

Deine Fragen:
Zu 1: Grundsätzlich sind Gemeinden interessiert sinnvolle Bauparzellen zu verwirklichen. Dazu gehören natürlich auch Verkehrsflächen um die Bauparzellen zu erreichen. Nachdem Grund und Boden nicht vermehrbar ist, sind Flächen für Verkehrflächen von der eigenen Fläche "abzutreten".
Im Normalfall werden (mehrere) Grundeigentümer von der Gemeinde informiert um gemeinsam sich über den Verkauf/die Umwidmung abzustimmen. 
Zu 2: siehe Antwort zu 1, Fläche für Verkehrsflächen müssen irgendwoher kommen.
Die entschädigungsfreie Abtretungsfläche kann eine Breite von bis zu 7m erreichen (siehe NÖ Bauordnung 2014 §12). Aus diesem Grund werden mehrere Grünlandgrundstücke gemeinsam parzelliert => um sinnvolle Bauparzellen zu erhalten.
Zu 3: Dafür benötigt ihr "Wohnbauland", siehe mein erster Satz.
Zu 4: Grundsätzlich ja, aber dafür benötigt ihr wieder die Gemeinde (Widmung von Wohnbauland und deren Grenzen) 


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  •  Sakuranolaila
29.4.2019  (#6)
Oh, vielen Dank für die Antworten! Das war durchaus hilfreich! Das heißt, wir müssten als erstes sowieso zur Gemeinde gehen und mit ihnen reden, richtig? Danke! 

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
29.4.2019  (#7)
Als erstes würde ich mal mit dem Feldnachbarn reden, wie du schon selbst anführst ist das Grundstück "deiner" Familie etwas schmal, der Bildausschnitt ist leider zu klein um einen größeren Überblick zu haben,
aber ja die Frage wie der Nachbar zu einem möglichen Verkauf steht und möglicher Umwidmung
.
Am Ende ist es dann eine Verhandlung zwischen mehreren Parteien, jeder will möglichst gut für sich selbst aussteigen mit verschiedensten Zielen
.
die Gemeinde hätte gerne eine kompakte Siedlung mit möglichst vielen Hauptwohnsitzen und möglichst geringen Erschließungskosten
.
ihr bzw der Nachbar hätten entweder gerne möglichst viel Geld und oder große Baugründe ohne Bauzwang die im Famlienbesitz bleiben und "irgendwann" möglicherweise bebaut werden
.
verkauft man die Gründe als Paket an einen Bauträger der eine Siedlung hochzieht oder werden sie einzeln verkauft über euch oder die Gemeinde zu einem freien oder festgelegten Preis

die Möglichkeiten sind unbegrenzt, aber jeder hat ein Vetorecht, wenn wer nicht mitspielen will passiert garnichts, der Acker ist euer Eigentum auch wenn die Gemeinde bauen wollte, genauso wie es kein Recht auf Umwidmung gibt

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