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Grund nachvermessen lassen? Kosten etc.

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  •  mirli
8.9. - 9.9.2010
4 Antworten 4
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Ich hab mal eine grundlegende Frage. Habt Ihr Euch erkundigt, ob Euer Grund nicht nur als vermessen am Vermessungsamt aufliegt sondern auch im sog. Grenzkataster registriert ist?

Was ist, wenn die Maße lt. Grundbuch mit der Realität nicht übereinstimmen?

Wir haben ihn selber nachgemssen u. auf einer Seite einen Unterschied von 95cm festgestellt, zu unseren Ungunsten, ... der eine Nachbar hat da eine Mauer aufgestellt, hurra.

Ich geh davon aus, dass unsere Vermessung nicht 100%ig korrekt ist, nehm auch an, dass wir uns nicht um 95 cm vermessen haben,aber 50 cm nehm ich mal mindestens an, dass sie zu weit herüben steht.

Haben erst jetzt festgestellt, dass der Grund nicht im Grenzkataster vhd ist u. erfahren dass somit die Grenzen nicht rechtlich anerkannt sind und wir das offizielle endgültige Grenzfestlegungsverfahren noch einleiten können (angeblich vor einem Bau sogar müssen).
Wir werden einen Vermessungstechniker beauftagen müssen, der das nachmisst. Ich warte leider immer noch auf Auskünfte bzw. Angebote u. hab noch keinerlei Infos.

Gesetz dem Fall, es stellt sich heraus, dass der andere wirklich seine MAuer auf der falschen Seite aufgestellt hat, wie geht es dann weiter? Ich will nicht unbedingt, dass er sie abreisst, aber dann sollte er mMn den Grund abgelten. Wär für ihn weit weniger Aufwand, den an die Mauer grenzt ein Gebäude.

Wie verhält man sich in so einer Situation richtig, ... wir wollen dort mal bauen u. nicht jetzt schon Schwierigkeiten mit den Nachbarn, aber auch nicht auf unser Recht verzichten.
Wer trägt eigentlich die Kosten eines solchen Verfahrens inkl. Vermessungkosten? Wie lange dauert so etwas in etwa, wenn alle einig sind? Wir müssen die Zeit ja bei der Bauplanung einkalkulieren.

Danke schon mal.

  •  Karl10
  •   Silber-Award
8.9.2010  (#1)
sag uns auch noch das bundesland... weil deine Frage ja auch ins Baurecht hineinspielt

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  •  hame79
9.9.2010  (#2)
Ersitzungsrecht - Hallo

Möglicherweise greift hier das "Ersitzungsrecht". Das bedeutet, dass der Nachbar, sollte er den Grund ohne es zu wissen (schwer nachweisbar) wie sein Eigentum mehr als 30 Jahre benutzt haben, ersessen hat.
Wenn ihr euch unsicher seit, würde ich auf jeden Fall vermessen lassen und dann mit dem Nachbarn reden.

Aber am besten auch bei einem Notar nachfragen, ....

mfg Harald

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
9.9.2010  (#3)
an alle, die jetzt nevös werdenAm Grundbuchsauszug isr im A1-Blatt rechts neben der Spalte "GST-NR" eine Spalte "G" vorgesehen. Wenn rechts neben der Grundstücksnummer des jeweiligen Gst. also ein G steht , ist das Gst. im Grenzkataster und die Grenzen sind somit "amtlich".
Wenn man beim Vermessungsamt die Aufnahme seines Gst. in den Grenzkataster begehrt, müssen der ermittelten Grenze aber alle Beteiligten Grundstückseigentümer zustimmen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.9.2010  (#4)
2 grundsätzliche links - http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/Niederosterreich.pdf

http://books.google.at/books?id=PtkY-8AJ6JgC&pg=PA18&lpg=PA18&dq=Grundst%C3%BCcksgrenzen+Grenzkataster+%C3%9Cbereinstimmung&source=bl&ots=YMcWe2bp6q&sig=g0abKyOgvqJclDwewo9fLHdcZLI&hl=de&ei=KJ6ITJzIIYHKswaump3pCg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=3&ved=0CCMQ6AEwAg#v=onepage&q&f=false

wennst dich nicht streiten willst, schlag dem nachbarn einfach vor, dass er (und sämtliche rechtsnachfolger) deinem bauvorhaben vorab zustimmen und er einen ersitzungsverzicht abgibt, das kannst auch eintragen lassen.
über das geld könnt's auch dann auch einigen...

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