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Grundabtretung an Gemeinde, NÖ

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  •  ontoki
28.11.2013 - 22.8.2014
4 Antworten 4
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Wir sollen ein Eck des Grundstücks für Strassenbau an die Gemeinde abtreten. Das gilt doch nur bei Neu- oder Zubau?!
Wir haben nur ein bestehendes vorstehendes Hausteil um die Hälfte gekürzt und oben drauf eine Terrasse gemacht. Der Rest waren Sanierungsarbeiten.
Was gilt nun?

  •  P****
  •   Bronze-Award
28.11.2013  (#1)
Sobald die Umbauarbeiten bewilligungspflichtig sind, kann (soweit ich weiß) eine Abtretung vorgeschrieben werden.
Habt ihr an dieser Stelle schon einmal etwas abtreten müssen?

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  •  ontoki
28.11.2013  (#2)
nein. aber bei der baubewilligung gabs einen punkt, dass wir mit der Änderung der Strassenflucht einverstanden sind. mehr stand da nicht, habens gar nicht realisiert, was das heisst, bis 1 Jahr später die Gemeinde schrieb, dass es um das Eck geht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.11.2013  (#3)
gehört eigentlich in das Forum Baurecht!! - @ontonki
Gesetzlich ist eine Straßenfluchtlinie mit folgender Grundabtretung nur bei NEU- oder ZUBAUTEN festzulegen bzw. zu verlangen. In deinem Fall nach obiger Schilderung daher NICHT!!!

Soweit das Gesetz. Entscheidend ist bei dir jetzt, was dir bescheidmäßig und rechtskräftig vorgeschrieben wurde. Auch wenn das ungesetzlich sein sollte, dann gilt es!!

Deine Angaben sind zu unpräzise, um das beurteilen zu können. Was soll heißen "dass wir mit der Änderung der Strassenflucht einverstanden sind"???Wurde im Bescheid eine (neue)Straßenfluchtlinie konkret festgelegt oder nicht??? Ob ihr damit einverstanden gewesen seid, ist nicht das Kriterium. Daher: was genau steht im Bescheid (bitte wörtlich!!)??? Und auch: wo im Bescheid steht es?? (Die festlegung der Straßenfluchtlinie muss im Spruch stehen).

Was heißt genau "bis 1 Jahr später die Gemeinde schrieb, dass es um das Eck geht"??? "Schreiben" kann die Gemeinde, was sie will - das zählt nichts. Eine Grundabtretung muss mit Bescheid vorgeschrieben werden. War das Schreiben ein "Bescheid" und was genau steht da drin (Spruch und Begründung)???

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  •  1001
22.8.2014  (#4)
Grundabtretung an Gemeind - Hallo,
hätte zu diesem Thema auch eine Frage. Und zwar meine Schwägerin hat ein Grundstück samt abbruchreifen Haus gekauft und will nun abreißen sowie bauen. Jetzt sagt die Gemeinde sie will eine Abtretung, damit Abstellflächen für PKW entstehen. Wie kann man verhindern, dass sich die Gemeinde von einer jungen Mutter mit zwei Kindern die Parkplätze der Gemeinde finanzieren läßt? Schreibe gerne genauere Details, wenn jemand gute Ratschläge hätte. Wenn man eine Teilung des Grundstückes vornimmt, hat die Gemeinde auch das Recht die Abtretung zu verlangen?
Besten Dank im voraus für hilfreiche Tips.

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