« Finanzierung  |

Grundbuch Eintrag Grundstück

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  fresh
4.7. - 8.7.2021
30 Antworten | 16 Autoren 30
30
Hi
WIr (meine Frau und ich plus unser Sohn) planen aktuell ein Haus zu bauen. Meine Frau hat bereits ihr Elternhaut überschrieben bekommen (vor der Hochzeit) und das betrifft auch ein 3000m² Grundstück. Nun wird das Grundstück geteilt damit ein 1100m² großer Bauplatz entsteht auf dem wir bauen werden. Ich bringe ca 140k an EK mit und Sie ca 120k. Nun ist aktuell die Diskussion wer im Grundbuch des neuen Grundstückes als Eigentümer stehen soll. Das meine Frau drinnen steht ist klar und ich bin der Meinung das ich auch drinnen stehen sollte da ich immerhin den Kredit primär zurückzahlen muss. Und ich will eigentlich auch Eigentümer des Grundstückes sein auf dem ich baue. Sie und Ihre Mama sind der Meinung das es nicht notwendig ist! WIe seht ihr das? Was sind da eure Erfahrungen? 

Stimmt es das ich wenn ich nicht drinnen stehe weder Eigentümer vom Grundstück noch vom Haus bin?!

mfg Harald

  •  fresh
5.7.2021  (#21)
Hi
Also nachdem wir ja schon verheiratet sind und sie den Grund schon vorher hatte war es auch nie mein Ziel im GB bei allen zu stehen. Wir bauen aber gemeinsam und wohnen nachher auch gemeinsam dort daher will ich schon sagen können das ist unser Grund und unser Haus und nicht nur ihres. Wir wollen uns auch nie trennen aber ich habe halt leider schon bei einigen anderen Paaren gesehen wie schnell es gehen kann daher will ich wenn ich meine Wohnung aufgebe halt schon auch was handfestes haben! Ich denke das dieser Ansatz schon ein wenig verständlich ist.
Und ja meine Frau ist derzeit beim Kind und dann auch beim (hoffentlich) zweiten Kind zuhause und daher werde ich den Kredit primär bedienen. 

mfg Harald

1
  •  supernova
  •   Silber-Award
5.7.2021  (#22)
Man könnte vielleicht mit einem Vorkaufsrecht für sie (und/oder ihre Eltern) arbeiten. Solltest du jemals deinen Teil verkaufen müssen/wollen, dann wären sie zumindest zuerst am Zug. Andererseits würde ein halbes Haus eh kaum wer kaufen wollen. 
Ich würde entweder einen anderen Baugrund suchen, oder sehr genau regeln was im Fall einer Trennung oder eines (gemeinsamen) Umzugswunsches oder eines Verkaufs aus sonstigen Gründen passieren soll. 


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo fresh,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbuch Eintrag Grundstück

  •  thez
6.7.2021  (#23)
Offtopic Frage:

Wenn es 2 Kreditnehmer gibt und z.B. die Rate mehrere Monate nicht bezahlt wird. Welches Gehalt wird zuerst gepfändet? Kreditnehmer 1 oder Kreditnehmer 2? Gibts eine Reihenfolge?



1
  •  Nr59
6.7.2021  (#24)
Wir sind seit 15 Jahren zusammen und haben zwei gemeinsame Kinder. EK wird etwas mehr von meiner Seite einfließen, dafür kommt der Grund (~300k) von der Familie meines Mannes. Ich bin im Grundbuch eingetragen, haben aber im selben Zug einen Ehevertrag gemacht, dass im Fall einer Scheidung mein Mann das Haus bekommt und ich die gemeinsame ETW. Die Rechnungen für den Hausbau werden sowieso aufgehoben, alles andere wird bei uns nicht getrennt. 

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2021  (#25)
gleich vorweg:
keine Bank wird den mehrmonatigen Entfall der Ratenzahlung akzeptieren. In allen mir bekannten Kreditverträgen wird Terminsverlust vereinbart. Dies bedeutet das sofortige Recht der Bank zur Einforderung des offenen Kreditbetrages, wenn "zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Kreditgeber den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat."

Bis zum Zeitpunkt der Pfandeinhebung bzw. im schlimmsten Fall Zwangsverwertung vergeht noch einige Zeit mit (hoffentlich) viel Kommunikation zwischen Kreditnehmer und Bank und der Suche nach Lösungen (Stundungen, Laufzeitenausweitung, etc.). Wenn allerdings alle Stricke reißen, dann wird die Bank jenes Gehalt pfänden, bei dem der pfändbare Betrag am höchsten ist. In der Regel werden das dann beide Gehälter sein, da die Kreditaufnahme in den meisten aller Fälle auch nur zu zweit stemmbar ist.

Allerdings stellt sich auch hier die Frage, warum die Raten auf einmal nicht mehr bedient werden können. Der Einzug erfolgt ja über eine Lastschriftvereinbarung. Wenn der Einzug mangels Kontodeckung nicht mehr passiert, dann wird man als Kreditnehmer vermutlich ohnehin bereits vorher wissen, dass Probleme entstehen könnten. Gerade hier ist ein vorheriges aktives Zugehen auf die Bank dringend zu emfpehlen.

1
  •  thez
6.7.2021  (#26)
Mein Beispiel zielt z.B. auf den Einzug von einem Gemeinschaftskonto ab. Wenns nun Trennung, Streitigkeiten etc. gibt und beide stur schalten und "einfach" kein Geld hinüberweisen. Wird da zuerst veräußert bzw. der offene Betrag in Rechnung gestellt bevor das Gehalt gepfändet wird?
Würde bei einer Pfändung nur die "offene Kreditrate" gepfändet werden oder einfach das gesamte Gehalt für diesen Monat z.B.?

Beispiel:
Kreditraten 1000€
Einkommen Kreditnehmer 1: 3000€
Einkommen Kreditnehmer 2: 2000€

Auf dem Konto gibt es keine Deckung weil es Streitigkeiten gibt und beide auf stur schalten. Die Rate kann einmalig nicht eingezogen werden. Kann ja durchaus im Falle einer Trennung passieren, dass dann beide sagen: Ich überweis erstmal nichts hin. Dann kann man sich entscheiden ob man Probleme bekommen will mit der Bank oder nicht. Aber in solchen Fällen sind die Entscheidungen nicht immer rational.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.7.2021  (#27)

zitat..
thez schrieb: beide stur schalten und "einfach" kein Geld hinüberweisen. Wird da zuerst veräußert bzw. der offene Betrag in Rechnung gestellt bevor das Gehalt gepfändet wird?
Würde bei einer Pfändung nur die "offene Kreditrate" gepfändet werden oder einfach das gesamte Gehalt für diesen Monat z.B.?

Gut, in diesem Fall handelt es sich also im "Willkür" und keinen jobverlust- oder krankheitsbedingten (kurz: mehr oder weniger unverschuldeten) Akt. Das ist natürlich etwas anderes als wenn man durch unglückliche Umstände einen finanziellen Engpass hat.

Nun, wenn die Kreditrate nicht eingezogen werden kann, erhält der Kundenbetreuer diese Information und wird sich bei seinen Kunden melden. Diese werden ihm dann die Info übermitteln, dass sie aus welchen Gründen auch immer vorerst nicht gedenken, die Raten weiter zu zahlen.

Ist der Terminsverlust eingetreten (nach Fälligkeit der Kreditrate, Mahnung, Fristablauf) dann kann die Bank den Kredit kündigen und fälligstellen. Das bedeutet, dass dann kreditnehmerseitig entweder der offene Kreditsaldo eingezahlt wird, oder die Bank dann ihren Verpflichtungen nachkommen wird und das Objekt zwangsverwertet.

Irrationalität ist bei emotionalen Dingen menschlich, dennoch ist es ein "Spiel mit dem Feuer". Die Bank hat gar keine andere Möglichkeit, als die Forderung einbringlich zu machen.


1
  •  ernsthappel
  •   Bronze-Award
8.7.2021  (#28)
ich war in einer situation - frau bekommt grundstück von der mutter überschrieben und da es ja "in der familie" bleiben muss, bekam es nur meine frau überschrieben. überdies dient es ja der frau als sicherheit, sollte es zur scheidung kommen. 
mein erspartes habe ich natürlich dort reingesteckt und den kreditvertrag haben beide unterschrieben, da das einkommen meiner frau zu gering ist.....
da wir zwei kinder haben und im falle des ablebens das vormundschaftsgericht die mehrheit der kinder übernehmen würde, haben wir beim notar für den fall des falles ein testament gemacht, in dem geregelt ist, das im todesfall eines partners der zweite teil an den anderen übergeht....

als wir das testament unterschrieben haben, hat mir mein bekannter notar nur gesagt...."weißt du was du da tust - du baus ein haus mit deinem geld auf fremden grund - solltet ihr euch scheiden lassen, ist alles weg....."

jetzt wollte meine frau, dass auch ich ins grundbuch komme - ja fein, schenkungssteuer müssten wir jetzt zahlen - will ich aber nicht. wenns drauf ankommt, soll sie doch die hütte haben, hauptsache meinen kindern gehts gut!

und wenn du im streit gehst hat mir mein rechtsanwalt geraten, gibt es den einfachen weg des privatkonkurses - dann brauchst nichts mehr zahlen, die hütte ist weg....aber deine kinder dürfen dann in einer mietwohnung aufwachsenemoji

1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
8.7.2021  (#29)
Schenkungssteuer gibt es in Österreich bereits seit 2008 nicht mehr. Fällig wird nur die ermäßigte Grunderwerbssteuer, die mit 0,5-3,5% jetzt aber auch nicht gewaltig hoch ist.

Zugewinnausgleich ist auch vom Grundbucheintrag unabhängig (auch wenn das trotzdem aus meiner Sicht die einzige saubere Lösung ist wenn man gemeinsam baut/Eigentum begründet, ist auch ohne nicht "alles weg").

Auch der Privatkonkurs geht nicht einfach so nach Lust und Laune.

Viel (bestenfalls) Halbwissen für 2-fachen juristischen Rat.
 
 
 


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
8.7.2021  (#30)
Fakt ist:
Geht der Partner hätte der andere auch nichts zu lachen, selbst wenn er alleine die Rate stemmen kann.

Haus alleine...

Ich baue das Haus für die Familie - alleine brauch ich das fix nicht. 

1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Kredit nur auf mich oder beide?