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Aufklärung bekommst da von einem Notar Die Bank erfährt davon schon was. Das wird dann im Übergabevertrag so reigneschrieben, dass die Liegenschaft mit X belastet ist. Die Freundin hat dies dann zur Kenntniss zu nehmen. Das Pfandrecht ist ja auf der gesamten Liegenschaft. Sie haftet aber dann nur mit der Sache und nicht persönlich für die Schulden. Die Pfandurkunde kann aber dann (wenns eine HBH war) nicht mehr verwendet werden, da Liegenschaftseigentümer und Schuldner nicht mehr übereinstimmen (für weitere Verbindlichkeiten). Wird automatisch quasi dann zur Darlehenshypothek, welche ja nicht mehr für weitere Forderungen aufgerechnet werden kann. logisch... was aber die Steuer- und Gebührentechnisch bessere Lösung ist ==> Notar Nein. Verhindern kann sie es nicht |
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Hallo MartinausNOE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbuch Freundin Anteile ändern? |
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Das ist verstanden und klar. Es ist eine HBH, ist diese Umwandung in eine Darlehenshypothek mit Kosten verbunden? Kann die Bank nicht sagen, nein das geht nicht, weil ich habe ja der Bank eine Sicherheit gegeben (nämlich 100% des Hauses), welches ich jetzt aber zum Teil verschenke? Oder wo ist da mein Denkfehler? |
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Ich (als Laie) denke mal, dass sie die Sicherheit weiterhin hat, selbst wenn du 100% verschenkst. Die Bank steht ja mit einem Betrag im ersten Rang im Grundbuch und wenn du deine Rate nicht mehr zahlen kannst, wird sie davon auch Anspruch nehmen. Wer sonst so im Grundbuch steht kommt ja erst danach. |
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nein, sorry.. das ist nur intern bei der bank dann so. für dich wichtig.. diese hypothek kannst für zukünftige verbindlichkeiten bei der bank nicht mehr hernehmen. also brauchst eine neue HBH denkfehler hast keine. aber bei der ÜBERGABE wird im Übergabevertrag schon geschrieben, dass sie so und so viele anteile bekommt, welche aber belastet sind. (dem sie dann auch zustimmen muss, sonst kriegt sie die anteile nicht) die bank ist ja dann immer noch auf 1/1 anteilen sichergestellt. solltet ihr aber wollen, dass nur der ideelle anteil von 3/4 von dir belastet werden sollte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass die bank sagt, "ja da stimmen wir zu" geht natürlich auch. aber die sicherheit ist dann quasi wertlos. stell dir nur vor, du könntest nimma zahlen. und es kommt dann nach qualifizierten mahnlauf zur klage und versteigerung. wer will schon 3/4 anteile eines hauses ersteigern, geschweige denn, dass der erlös zur abdeckung deiner verbindlichkeit extrem geschmälert wird. also wenn du ihr schon einen anteil gibst, muss sie auch zustimmen, dass sie mit ihren anteil für die schulden haftet. |
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Danke für die Antwort. Ja das war mir klar, dass sie mit ihren Anteilen auch für den anteiligen Kredit haftet (Nur mit den Anteilen des Hauses). Pfandrecht geht zu 100% aufs Haus und nicht "nur" auf meine Anteile. Das hab ich jetzt verstanden Das heißt im Falle dass mir alle Anteile gehören : Würde ich bei der gleichen Bank einen neuen Kredit machen, dann könnte die Bank die bestehende HBH als Sicherheit hernehmen (natürlich wenn es sich mit der Gesamt-Kreditsumme ausgeht) und ich müsste keine neue Eintragungsgebühr für eine neue HBH machen bezahlen. Bei einer Aufteilung der Anteile wird die HBH intern "umgewandelt" und die Bank kann keinen eventuell neuen Kredit mehr auf diese Eintragung absichern. Sehr leihenhaft formuliert :) Aber ich denke ich habs verstanden. Diese Einschränkung spielt für mich keine Rolle, also das sollte kein Problem für uns darstellen. Zusammenfassend : Der Bank ist das herzlich egal wem ich was verschenke, weil der/die Beschenkte muss dieser Belastung zustimmen sonst können die Anteile gar nicht geändert werden. Kann man die Kosten ungefähr, grob, ca. abschätzen. Welche Gebühren fallen da an? Annahme Haus ist 500t€ Wert, ich schenke 25%. =125t€. Müssen dann von den 125t€ Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr bezahlt werden? |
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völlig richtig ausgezeichnet. ich wollte es nur dazusagen nein, keine ahnung. da bauchst fachmännische beratung. die weitergabe von immobilien(-anteilen) ist in der familie glaub ich steuerbegünstigt. welche kriterien aber da für dich zutreffen, trau ich mir ehrlich nicht zu sagen. ps.: erstberatungen bei rechtsanwalt und notar (ich würde notare empfehlen, persönlich hab ich mit denen die bessere erfahrung gemacht) ist eigentlich immer kostenlos |
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du kannst ihr aber auch ein Wohnrecht schenken und ein Belastungs/Veräußerungsverbot, damit wäre sie genauso abgesichter und es gibt keinen wirklichen Eigentumsübertrag der besteuert werden müsste und sie hat rechtlich genauso das Mitspracherecht in der Zukunft aber egal was du machst ich würde zusätzliche Verträge aufsetzen mit dem du entweder eingeräumte Rechte oder Eigentumsanteile zu einem definierten Wert oder aktuellen Wertanteil der Immobilie wieder zurückkaufen kannst sollte die Beziehung in die Brüche gehen klarer Rat den ich selbst erhalten habe wenn Kinder da sind oder geplant sind das man vertraglich das finanzielle endgültig regelt, das eine Trennung/Scheidung nicht wegen des Geldes hässlich werden kann ausgetragen über die Kinder, wenn die Eltern nicht übers Geld streiten können macht das eine Trennung einfacher sollte sie stattfinden, nicht der Gedanke des finanziellen Vorteils sondern der Gedanke ans Kindeswohl |