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Wenn du jetzt schon - an Trennung denkst, solltest du alleine bauen. ^^
Bei mir steht meine Freundin nicht im Grundbuch. Aber das heisst nicht, das ihr nichts gehört. Wir haben gebaut, und nicht Ich. Man kann das ganze auch Vertraglich festlegen. Lebensgemeinschaft = wie Ehe -> hab ich auch gehört. |
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das hatten wir schon mal - http://www.energiesparhaus.at/forum/14914
avsichern kann man über schuldscheine, darlehensverträge, bezugsrechte bei versicherungen, etc. die frage ist: warum soll sie geld hergeben und nicht im grundbuch stehen? einziges argument: grunderwerbssteuer sparen, auch nicht soo überzeugend, evtl. als zweitargument noch das handling bei verkauf und kreditbewilligungen. bei dringendem wohnbedürfnis kriegst du sie auch so schwer aus der bude. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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kann man einfach regeln - @andi33: ich würde auch nicht wollen, dass sie im grundbuch steht. immerhin ist es dein erbe, das deine eltern dir, und nicht der fast-schwiegertochter vererben wollen.
wenn sie beim hausbau mitzahlt, muss sie nur die summen belegen können und alles genau dokumentieren, dann musst du sie im falle einer trennung ausbezahlen (abzüglich des genusses, in den sie durch das von dir eingeräumte wohnrecht gekommen ist - vorausgesetzt, du investierst mehr als sie). ihr könnt genau das aber auch vertraglich regeln (notar z.b.). |
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was ist wenn "Mann" ins Haus der Frau einzieht - Das Haus ist neu - allerdings ist noch einiges fertig zu machen.
Ich bezahle einen fixen monatlichen Betrag für Betriebskosten. Was ist mit zukünfigen größeren Investitionen (10000 - 15000.-) Genügen da Rechnungen oder wird später nur der Zeitwert hergenommen. (Bsp: Gartenanlage habe ich 4000.- bezahlt Bitte um Rat. |
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bei unverheirateten paaren sind grundsätzlich die regeln des ehescheidungsverfahrens NICHT anwendbar - das macht es nicht unbedingt leichterm denn jetzt wird auf den mit der überlassung der geldwerten güter bzw. des geldes einhergehenden zweck (die erwartungshaltung) abgestellt. sinnvoll wäre es, bei jeder größeren investition einen vertrag zu machen und dort - eben vertraglich - zu regeln, was im fall der trennung gilt. bei den übernommenen betriebskosten wird das nix, weil zwar als zweck das zusammenleben gilt, aber du ja sowieso wo gleichwertig wohnen musst - evtl. sogar teurer. bei urlauben wird das auch nix helfen, beim garten o.ä. wahrscheinlich schon. warum ich hier so rumeiere ist leicht erklärt: auch die judikatir stellt immer auf den zweck ab und entscheidet einzelfallbezogen, ob da jetzt ein "schenkungswille" vorhanden war oder nicht. hab' mich da nur an den grundsätzen ürientiert. |
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Wir haben da einen naiven Zugang - Wir stehen beide bei den Grundstücken im Grundbuch, das ist das, was geregelt ist. Alle anderen Anschaffungen werden je nachdem getätigt, wer von uns beiden grad Geld übrig hat. Nachvollziehen läßt sich das aber im Falle einer Trennung sicher nicht mehr, wer jetzt was gekauft hat. Ich stehe aber auch auf dem Standpunkt: Ich betrachte die Beziehung als gemeinsames Leben und bin da nicht bereit, jeden Euro untereinander abzurechnen. Unser Haushaltseinkommen verdienen wir um gemeinsam davon leben zu können und Anschaffungen tätigen zu können. Ob da jetzt der eine oder der andere mehr oder weniger beiträgt ist mir völlig wurscht. Sollte es tatsächlich einmal zu einer Trennung kommen, dann würden wir wohl eine ziemlich geschätzte Aufteilung machen müssen. Aber womöglich wird dann eh keiner mehr in dem Haus, das unweigerlich mit der gescheiterten Beziehung assoziiert sein wird, wohnen wollen. Damit würde es verkauft, beide ziehen in eine Mietwohnung und damit braucht das Geld vom Haus eh keiner mehr. Folglich wäre es auch nicht so wichtig.
Zugegeben: Naiv, und wenn's soweit ist, befindet man sich wahrscheinlich in einer Situation wo man dem anderen nix schenken will und dann zumindest deshalb drum streitet. Aber ich muß mir zumindest derzeit nicht bei jeder Anschaffung Gedanken machen, was mit dem Ding im Falle einer Trennung passiert. Das finde ich wesentlich unbeschwerter. |
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Hallo andi333, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: grundbucheintragung |
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grundbuch - hallo
ich finde es macht schon einen Unterschied, ob man gemeinsam ein Grundstück erwirbt, oder (so wie in meinen Fall) ein Grundstück vererbt bekommt. Dieses Grundstück hat mein Vater wiederum v. seinem vater bekommen usw. Familienbesitz seit einigen Jahrzenten. Grundbucheintragung hin oder her, die Hälte vom Wert des Hauses steht meiner Partnerin sowieso zu oder? (auch wenn wir keinen vertrag machen) lg |
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stimmtaber wenn deine partnerin im grundbuch stehen will weil sie alles gleich geteilt will wie du (auch psychologisch) dann hilft dir der vererbte grund nichts wenn du allein bauen müsstest... |