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Grundbucheintragungsgeb. Pfandrechtseint

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  •  Pezreipro
10.3. - 13.3.2015
6 Antworten 6
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Hallo,

Ich bin ganz neu hier im Forum. Wir sind kurz vorm Vertragsabschluss mit dem Baumeister und wir schlagen uns gerade mit der passenden Finanzierung rum...

Ich Haben eine Frage zu den Gebühren.
Das Grundstück wurde letztes Jahr gekauft und da natürlich Grunderwerbssteuer und grundbucheintragungsgebühr bezahlt.
Wie ist das nun mir dem Hausbau.
Die Banken, Bausparkassen tragen sich natürlich in das Grundbuch ein und es wird eine pfandrechtseintragungsgebühr über die Kreditsumme (+ 20-30%) eingehoben. Wenn ich richtig bin 1,2 %

Muss dann noch zusätzlich nochmal die grundbucheintragungsgebühr über 1,1 % bezahlt werden.
Oder fällt diese Gebühr in die pfandrechtsggebühr.
Vielleicht eine doofe Frage, aber nach Internetrecherche erfolgreich gescheitert 😊

Danke lg
Petra

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
11.3.2015  (#1)
Die Grundbucheintragungsgebühr fällt m.W. nur bei Änderung der Eigentümer an, für Pfandrechtseintragungen gibts dann die nämliche Gebühr.



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  •  jobest
12.3.2015  (#2)
Meistens wird eine Pfandurkunde über 130 % des Kreditbetrages ausgestellt, von der (je nach Verhandlung mit dem Finanzierer) nur ein gewisser Betrag eingetragen wird. Vielfach sind hier 100 % ausreichend (= Höhe des Kreditbetrages), die echt intabuliert werden.
Die Gebühr für die Eintragung des Pfandrechte beträgt 1,2 % des einzutragenden Betrages + EUR 42,-- für das Grundbuchgesuch. Eine weitere Gebühr fällt für die Eintragung nicht an.
Für die Ausstellung des Pfandurkunde sind die Beglaubigungen der Unterschriften zu bezahlen.



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  •  elanor
13.3.2015  (#3)
Hallo!
Interessante Frage, diese stell ich mir auch schon die ganze Zeit emoji...und leider werde ich aus den gegebenen Antworten nicht schlauer...

Nochmal:
Ich kaufe das Grundstück, zahle meine 3,5% Grunderwerbssteuer und die 1,1% Grundbuchseintragung. Ich plane das Haus, nehme eine Finanzierung bei der Bank, die sich daraufhin mit soundsoviel Prozent ins Grundbuch einträgt. Muß ich dann nochmal 1,2% Grundbuchseintragung - berechnet von dem Pfandrecht bezahlen? Das heißt 1,1% vom Grundstückkaufbetrag und 1,2% vom Pfandrecht?

Bitte um Aufklärung, danke. Wir haben an Nebengebühren für Steuern, Notar und Grundbuch 6,5% kalkuliert, das wäre dann wohl zu wenig...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#4)

zitat..
elanor schrieb: Ich kaufe das Grundstück, zahle meine 3,5% Grunderwerbssteuer und die 1,1% Grundbuchseintragung. Ich plane das Haus, nehme eine Finanzierung bei der Bank, die sich daraufhin mit soundsoviel Prozent ins Grundbuch einträgt. Muß ich dann nochmal 1,2% Grundbuchseintragung - berechnet von dem Pfandrecht bezahlen? Das heißt 1,1% vom Grundstückkaufbetrag und 1,2% vom Pfandrecht?

So ist es. Und wenn ihr dann noch eine WBF in Anspruch nehmt dann sind nochmals 1,2% von der WBF-Summe fällig (weil ja auch das Land ins GB geht) + Beglaubigungskosten etc. - es sei denn ihr baut unter 130m² Wohnnutzfläche, dann ist das von den 1,2% befreit.


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  •  elanor
13.3.2015  (#5)

zitat..
sir_rws schrieb: So ist es. Und wenn ihr dann noch eine WBF in Anspruch nehmt dann sind nochmals 1,2% von der WBF-Summe fällig (weil ja auch das Land ins GB geht) + Beglaubigungskosten etc.


Na wunderbar...*plärr*
Aber DANKE für die Antwort!


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  •  binesch
13.3.2015  (#6)
Sorry, Beim Eintragen des Landesdarlehen fallen keine Kosten sofern man es direkt beim Grundbuchsgericht einreicht und gebuehrenbefreit ist, da bestimmte Kriterien erfuellt sind. In NOe etwa max. 130 m2 Wohnnutzflaeche.



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