|
|
||
Welche Staatsangehörigkeit habt ihr? Es gibt für etliche Staaten eine sogenannte "Gleichstellung" mit österreichischen Saatsbürgern und diese brauchen dann keine Bewilligung ihres Rechtsgeschäftes durch die Ausländergrundverkehrsbehörde. Habt ihr einen Hauptwohnsitz in Österreich und wenn ja, seit wann? |
||
|
||
Von einer "Gleichstellung" sind wir als bosnische Staatsangehörige ausgenommen.. Hauptwohnsitz in Österreich seit 1991. |
||
|
||
Ja, dann braucht ihr eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach den Bestimmungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes. Siehe hier, insbesondere 4. und 5. Abschnitt: https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=Grundverkehrsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.04.2019&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=c4706f4a-1996-4bb4-867f-f124501b66e7 Zu beachten auch die NÖ Grundverkehrsverordnung, wo du die Formulare zum ausfüllen für den Antrag findest. https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=Grundverkehrsverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.04.2019&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=d2dba8de-9439-4d49-8164-97b36002e4aa Wie lang das dauert, weiß ich nicht. Aber keine Zeit verstreichen lassen und SOFORT den Antrag stellen. Da ihr mehr als 10 Jahre den HAuptwohnsitz in Österreich habt, wird die Entscheidung der Behörde jedenfalls vereinfacht/beschleunigt. Aha ja, diese Seite ist auch noch hilfreich. Antrag kann auch online gestellt werden. http://www.noe.gv.at/noe/Kaufen-Verkaufen/Genehmigung_GrunderwerbAuslaendischePersonen.html |
||
|
||
Hallo wirbauen2019, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Grunderwerbsbehördliche Genehmigung |
||
|
||
|
||
Wir kaufen ein Grundstück mit über 3000m² Grünland in NÖ und brauchen daher auch eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Ich hab bei der Behörde nachgefragt und die Antwort war, dass es ab der Antragstellung typ. 6-7 Wochen dauert (incl. der Behördenwege). Auch unser Anwalt hat das so bestätigt, wenn man jemanden bei der Behörde kennt könnten es vll. auch nur 4-5 Wochen sein. Die Dauer ist bei uns so lange, da in der Gemeinde der Verkauf des Grünlands 3 Wochen ausgehängt werden muss - ich weiß es nicht, vermute aber, um diese Zeit wird es bei euch kürzer sein. Ich würde aber einfach auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anrufen und nachfragen - war bei mir ganz Problemlos! Lg, Reinhard |
||
|
||
Für Ausländergrundverkehr ist nicht die Bezirkshauptmannschaft zuständig, sondern die NÖ Landesregierung, Abteilung Agrarecht, in St. Pölten. |
||
|
||
Hallo zusammen, danke für die Antworten. Hab heute gleich auf der Landesregierung angerufen und die Info bekommen, dass ein vom Notar erstellter und vom Käufer unterzeichneter Vertrag für den Verfahrensanfang erstmal reicht. Das kommt uns in dem Fall zugute, da wor nicht bis zum Unterzeichnen vom Verkäufer warten müssten. Der Notar ist auch bereits informiert - ich denke gegen diesen Vorgang keine Einwände geben sollte, da die Info ja von der bearbeitenden Behörde kam. Übrigens: man kann im Vorfeld die Gemeindebewilligung, die die BH/Landesregierung ohnehin braucht, in Auuftrag geben bzw. diesbezüglich mit der Gemeinde in Kontakt treten. Dadurch erspart man sich auch noch mal Zeit... lg |
||
|
||
Hallo, wir haben auch die Genehmigung beantragt, bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben. Bei uns haben beim Antrag wir als Käufer und der Verkäufer unterschrieben - angehängt wurde der fertige Kaufvertrag (aber eben noch nicht unterschrieben). Sobal die Genehmigung erteilt wurde, wird der Kaufvertrag unterschrieben. Der unterschriebene Kaufvertrag wird dann der Behörde nochmal übermittelt - der darf sich nicht geändert haben zu der Version mit der der Kauf genehmigt wurde. Reinhard |
||
|
||
Is jetzt kein besonderes Entgegenkommen der Behörde, da diese Vorgangsweise ausdrücklich im Grundverkehrsgesetz vorgesehen ist. |
||
|
||
Ja, klar - in manchen Fällen aber praktisch, wenn man es so machen kann. Reinhard |