ich kaufe einen gemeinde-baugrund. vertrag wird vom rechtsanwalt der gmd errichtet. soweit so gut. nun meint der bgm, dass meine unterschrift ohne notarieller beglaubigung ausreicht. würd mich zwar freuen kosten zu sparen, zweifel jedoch an dieser aussage!
.. madera schrieb: kann ich diesen ohne notar unterschreiben??
der Notar brauchte beglaubigte Unterschriften, bei unserer Gegenpartei wollte er auch die Ausweise sehen und hat die Daten aufgenommen. (von uns brauchte er sie nicht, entweder weil er uns schon lange kennt oder er die Daten von früher hat, aber ich denke ja.
vielleicht formuliere ich meine frage anders:
kann ich einen kaufvertrag für ein haus genauso abwickeln wie bspweise den privatverkauf meines gebrauchten pkws??
beide seiten unterfertigen ein schriftstück und das wars??
.. Benji schrieb: aber damit hast du kein Eigentum erworben
und da sind wir an einem wichtigen Punkt: bei den Investitionskosten von hunderttausenden Euronen wird wegen 120€ herummanövriert. nur eine Anekdote am Rande aus dem Jahr 2006: Der Bürgermeister ist eine Vertrauensperson, wird man sagen... muss nicht sein, sag ich, mein letzter hat als Hausverwalter einer schönen 12 Whg-Gemeinschaft (er hatte eine whg, ich, der Dorf-Apotheker, der Dorf-Arzt uvm) hat in nur 2 Jahren 45.000 € veruntreut (Spielschulden) und privat Insolvenz angemeldet. Mein Anteil: 80/1000. Der Schock sass tief. Seit dem ist alles anders.
was hilft dir ein kaufvertrag, wennst ned ins grundbuch kommst???? die folgen können deutlich teurer sein, als bei einem gebrauchsgegenstand, wie zb einem pkw...
natürlich brauchst du keinen Notar für den Kaufvertrag, sondern nur die Beglaubigte Unterschrift.
Aber wann fließt der Kaufpreis?
so blauäugig wird doch keiner sein die hunderttausend einfach vor Eintragung zu überweisen..............
nur so kurz mal zum nachdenken
Ich verstehs auch ned ganz, warum du da so herumgeizst...die paar € sind vollkommen vernachlässigbar beim Hausbau.
Der Notar übernimmt auch die Zahlungsthemen...z.b. dass die Kaufsumme erst überwiesen wird, wenn du auch im Grundbuch stehst.
Und checkt auch viele andere Sachen ab...soll ja schon vorgekommen sein, dass ein Grundstück in der Zwischenzeit mehrfach verkauft wurde
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