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Hallo - stimmt pauschal so nicht. in NÖ zB ist es so geregelt: Geschlossen – das Hauptgebäude muss über die Hälfte der Bauplatzbreite einnehmen, über die gesamte Bauplatzbreite muss ein geschlossener Eindruck hergestellt werden. Ein solcher kann auch mittels Nebengebäuden und baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Toren oder ähnlichen Gestaltungselementen erreicht werden. In welchem Bundesland seid ihr? https://www.bm-gramser.at/bauweisen/ |
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