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Das ist sogar im Grundsteuergesetzt geregelt. Verjährungsfrist 5 Jahre :D https://www.jusline.at/gesetz/grstg/paragraf/28b |
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Danke, rabaum! Dann nehme ich zur Kenntnis, dass alles in Ordnung und rechtmäßig ist. Die Nachforderungen gehen los mit Q1 2016. Somit wäre für diese die Verjährung erst 2021. |
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Im Gesetzestext liest man von der Möglichkeit der Befreiung ohne das näheres dazu beschrieben wäre (Länderspezifisch). Nun hab ich für uns in NÖ folgendes Formular gefunden: http://www.gemeindeserver.net/adminmedia/grundsteuerbefreiung.pdf Ich weiss nicht ob ich das richtig interpretiere, aber bei Inanspruchnahme einer NÖ Wohnbauförderung, gibt es die Möglichkeit der Befreiung? edit: mir wurde nun gesagt, diese Möglichkeit gibt es bei uns in NÖ seit 2011 nicht mehr. |
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So war das wahrscheinlich nicht. Die Grundsteuer wird aufgrund eines sogenannten Grundsteuermeßbetrages errechnet. Dieser wird im Einheitswertbescheid des Finanzamtes ausgewiesen. Wann hast du denn den Einheitswertbescheid für dein neu errichtetes Haus bekommen??? Erst mit diesem Zeitpunkt hat auch die Gemeinde den Grundsteuermeßbetrag erhalten und erst von diesem Zeitpunkt an konnten sie überhaupt erst Grundsteuer vorschreiben (bzw. nachträglich aufrollen). Ich glaube nicht, dass es den Einheitswertbescheid samt Grundteuermeßbetrag schon 5 Jahre lang gibt und die Gemeinde das vergessen hat. |
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Ah, hat sich jetzt überschnitten. Der Paragraf mit der Grundsteuerbefreiung wurde schon ab 2011 gestrichen!! Siehe auch hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-grundsteuerbefreiung-noe/20730 |
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Perfekte Antwort, danke Karl10. Du hast Recht, der Bescheid zum Einheitswert ist irgendwann voriges Jahr gekommen. |
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Wir haben unser Grundstück seit Anfang 2017. Bis jetzt noch nichts vom Finanzamt gehört. Bei Gemeinde haben sie uns aber schon gesagt, dass wir mindestens drei, vier Jahre warten müssen, bis wir den Grundsteuerbescheid kriegen und dann nachreichen sollen (für Befreiung). Also das ist wohl normal, dass das s lange dauert. |
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Also gibt es noch Bundesländer mit Befreiungen? |
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Bei uns in Tirol sollte das noch aktuell sein, dass man sich für 20 Jahre befreien lassen kann, wenn man die Wohnbauförderung in Anspruch genommen hat und kleiner 150qm gebaut hat. Hier schmeißt es mich momentan, da man die WBF auch bei 150qm plus abgetrenntem Windfang bekommt. Wir haben also 153,5qm geplant gehabt, es wurde aber durch Wandheizung, schiefe Mauern und dadurch dicken Putz fast exakt 150qm. Nur im Plan sind es noch 153,5qm und ich bekomm die Möglichkeit zur Befreiung erst wenn ich die Änderungen mit der Bauanzeige übermittle und offiziell 150qm habe. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000100 |
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Ja, gibt es. Aber wir haben hier in deinem Fall ja von NÖ gesprochen!! |
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Ja eh, korrekt. Es hat mich nur trotzdem interessiert. |