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Grundstück überschreiben

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  •  LEJ
21.4. - 22.4.2010
3 Antworten 3
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Überschreibung/Schenkung Grundstück.

Folgende Situation: Ich plane mit meiner Freundin gemeinsam ein Haus zu bauen. Wir würden dazu ein Grundstück von ihren Eltern bekommen. Diese Grundstück ist zur Zeit noch eine Fallobstwiese und noch kein Bauland.
1. Soll das Verfahren zur Umwidmung vorm Überschreiben des Grundstückes gemacht werden, oder soll das Grundstück erst umgewidmet werden nach dem Überschreiben.
2. Wo liegt da der Unterschied, bzw. sind dann die Kosten höher?
3. Wie bekommen wir das Grundstück am „billigsten“ -> also dass wir beide im Grundbuch stehen. Bekommt sie ihre Hälfte geschenkt und ich „kaufe“ meine?
4. Gibt es da sonst irgendwas zu beachten?

Vielen Dank für die Hilfe
Grüße

  •  mikee
  •   Bronze-Award
22.4.2010  (#1)
.1. Ist im wesentlichen wurscht, ich würd´s aber vorher machen. Denn wenn aus irgendeinem Grund die Umwidmung nicht durchgeht, müsstet ihr die Schenkung wahrscheinlich rückgängig machen.
2. Der Hauptbrocken bei einer Schenkung sind die Notarkosten, und die sind unabhängig von der Widmung des Grundstücks. Die Grunderwerbssteuer ist verhältnismässig mickrig dazu, ausser euer zukünftiges Bauland hat mehrere Hektar und/oder einen 3-stelligen m2-Preis emoji
3. Schenkung, wenn ihre Eltern zustimmen an euch beide je zur Hälfte, so steht ihr dann auch im Grundbuch.
4. Ich würde vorab, am besten gleich zu viert, einmal einen Beratungstermin bei einem Notar eures Vertrauens machen. Der sollte in der Regel kostenlos sein und er wird euch auf alles notwendige hinweisen. Weiters könnt ihr dann auch gleich die weitere Vorgehensweise mit ihm absprechen und die Schenkung über ihn durchführen lassen.

Alles Gute
mikee

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  •  johro
22.4.2010  (#2)
hallo - beim Notar kann man einen Fixpreis ausmachen, die Grunderwerbsteuer beträgt 3.5%, dh wenn der Grund 100.000.- wert ist, dann wäre ja das der viel höhere Anteil :)

es wäre eine feine aktion wenn du das Grundstück kaufst, falls das Verhältnis gut ist, wäre es ok wenn du das "Geschenk" annimmst.

lg
Johannes

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  •  salu2
22.4.2010  (#3)
der kostenfaktor ist hauptsächlich abhängig - vom einheitswert des grundstücks. schenkungssteuer gibt es nicht mehr allerdings grunderwerbssteuer 3,5% (im familienkreis 2%) und generell 1% grundbucheintragungsgebühr.

den einheitswert kann der notar elektronisch abrufen bzw. auch das finanzamt (sehr oft aber manchmal gibt es probleme) - dafür braucht ee aber eure zustimmung.
dann kommen noch die kosten für die erstellung des schenkungsvertrags (geschätzt notar wucherpreise von ca. 500-1000euro, aber hier verhandlungsspielraum) , beglaubigte unterschriften (pro unterschrift ca. 40-50euro), gebühr grundbuchgesuch (ca. 40-50euro)

ich würde die übertragung so schnell wie möglich machen denn bei jeder substantiellen wertänderung des grundstücks könnte sich der einheitswert erheblich erhöhen (stichwort "wertfortschreibung"). möglicherweise ist das ja bei umwidmung der fall - dann drohen sogar aktuelle verkehrswerte - unbedingt notar fragen diesbezüglich.

wie sich der einheitswert errechnet kann ich dir nur für ein "normales" grundstück - also bauland sagen (noch ohne neubau haus, denn dann wärs ums x-fache teurer geworden weil die hauserrichtungkosten dann schlagend werden)

als basis wird der m² preis von 1973 herangezogen (bei uns waren das 100 schilling) dann um 35% erhöht und dann mal 3 genommen. das war bei uns die bemessungsgrundlage für die ganzen steuern.

fazit meiner meinung nach: notar fragen, verhandeln und schnellstmöglich durchziehen.

ps: nur erfahrungswerte, keine gewähr auf richtigkeit


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