Hallo!
Mein Mann und ich möchten uns ein Haus bauen. Ich habe das Grundstück von meinen Eltern bekommen. Mein Mann übernimmt den größeren finanziellen Teil des Hausbauens. Jetzt möchte ich wissen, ob man im Grundbuch den Hauseigentümer, sowie den Grundstückseigentümer extra eintragen lassen kann. Danke.
Bezirksgericht bzw. Magistrat - Eine kompetente Auskunft dazu werden Sie wahrscheinlich nur in Ihrem zuständigen Bezirksgericht bzw. Magistrat bekommen (Abteilung Grundbuch).
nein - das geht nicht, zumindest nicht auf herkömmliche weise.. Du kannst nur das Eigentumsverhältnis am Haus und Grund eintragen lassen. Über ein Superedifikat wäre Haus und Grund getrennt möglich, aber es gibt sicher bessere Möglichkeiten sich gegenseitig abzusichern.
Stimme patrik zu - Wenn Haus und Grund getrennt sein soll gibt's Vertragliche Möglichkeiten (Nutzwertgutachten). Wenn's nur um eine Prinzipielle Sicherstellung geht, kann man im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse gewichten. Üblich ist zu gleichten Teilen (also 50/50), geht aber auch zu jedem anderen Prozentsatz. Und da ist dann der Grund inklusive dem draufstehenden Haus gemeint.
ein Unwissender - Also,ich finde das deinen Mann gegenüber unfair da er sein Geld nicht wertsteigernd anlegen kann.(das Haus wird mit den Jahren immer weniger Wert, der Grund verliert durch den Hausbau nur am Anfang an Wert und wird dann steigen).Am gerechtesten wäre er würde dir die Hälfte vom Grund abkaufen und dann könntet ihr denHausbau gemeinsam bestreiten.Sollte der halbe Grund nicht soviel wert sein oder zuviel wert sein könnt ihr ja immer noch alles in einen Topf geben, und %uell teilen,so wie Klaus sagt
1
▾ Anzeige
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert
wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Vermögensaufteilung - Hallo Ilse!
Eine Nutzwertfestlegung ist nur im Zuge einer Wohnungseigentumsbegründung möglich und dafür braucht man mindestens zwei Wohneinheiten, wobei die Nutzwerte ein Gebäudeimmorenter Wert sind, und vom Ziviltechniker festgelegt werden. - Ist also zu vergessen und auch nicht anwendbar. Das Superädifikat(Bauwerk auf fremden Grund) ist auch nicht ratsam, da im Falle einer Finanzierung der Grund nicht als Besicherung hgerangezogen werden kann und das Pfandrecht somit nur in der
1
▾ Anzeige
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Immoprofi, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen,
das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
Vermögensaufteilung 2 - Urkundensammlung der Bauwerkskartei hinterlegt werden kann.
Ich würde Anteile im Grundbuch festlegen. Z.B. 2/5 für dich und 3/5 für deinen Mann. Je nach dem in welchem Verhältnis die Investitionen stattgefunden haben oder stattfinden sollen. Und zum Abschluß ein Hinweis! Die eheliche Wohnung wird im Normalfall sowieso der Frau zugesprochen, vor alem wenn Kinder da sind - sofern man keine Lösung im Innenverhältnis findet. Also wird dein Mann sich nicht in Sicherheit wiegen können. LG Werner
Hausbau und Grundstück - Hallo.
Erbete mal Ratschläge bzw. Möglichkeiten zu Hausbau/Finanzierung auf fremden Grund und Boden.
Sachlage: Grundstück wurde von meinem Bruder bezahlt; Gundstückseigentümer ist mein Bruder, der auch im Grundbuch notariell verankert ist; Nun möchte ich auf seinem Grund und Boden ein Haus bauen? Mein Bruder ist damit einverstanden! Welche Möglichkeiten eröffnen sich für eine Finanzierung auf dem Grundstück meines Bruders und wie kann ich mich absichern?
Vielen Dank im voraus.
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.