Wenn ihr euch handelseinig seid, beauftragt einen Vermesser (bzw. du beauftragst ihn - je nachdem, wie ihr euch das ausmacht). Der macht euch den Teilungsplan/Vermessungsurkunde, parallel würd ich den Kaufvertrag vom Notar vorbereiten lassen. Wenn die Unterlagen alle passen, Kaufvertrag unterschreiben und mit Vermessungsurkunde ins Grundbuch eintragen lassen.
Vorher mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, wäre vielleicht auch noch anzuraten.
Kommt drauf an, um wie viele m2 es geht. Bis zu einem Wert vom € 2.000 brauchst keinen Kaufvertrag von einem Notar- she. Paragraph 13 Liegenschaftsteilungsgesetz.
Genau zuerst brauchst einen Geometer, dann kann man den Kaufvertrag machen.
Wichtig ist zu wissen, solange nicht beide den Kaufvertrag unterschrieben haben, kann jeder einen Rückzieher machen, auch wenn schon Geld investiert worden ist.
Das Problem kann man beseitigen indem man, einen Vorkaufsvertrag oder einen Optionsvertrag vorab macht. Den könnte man wenn man ganz sicher gehen möchte auch beim Anwalt machen oder auch selbst.
Wie würdet ihr das denn mit der Gemeinde handhaben? Können die eine Erweiterung des Grundstücks auf Kosten des Nachbargrundstücks untersagen, wenn beide Parteien dafür sind?
Kommt drauf an, um wie viele m2 es geht. Bis zu einem Wert vom € 2.000 brauchst keinen Kaufvertrag von einem Notar- she. Paragraph 13 Liegenschaftsteilungsgesetz.
Wie würdet ihr das denn mit der Gemeinde handhaben? Können die eine Erweiterung des Grundstücks auf Kosten des Nachbargrundstücks untersagen, wenn beide Parteien dafür
Das kann ich dir nicht sagen. Ich meinte, Gemeinde informieren, damit bei vielleicht schon vorhandener Bebauung alle Bestimmungen (Abstände etc.) auch nach der Grenzverschiebung noch eingehalten werden.