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Grundstücksgrenze/Gehsteig - NÖ [NÖ]

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.11. - 25.11.2022
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Ich bin nicht sicher, ob ich hier im Baurechtsforum tatsächlich richtig bin.. aber ich hoffe trotzdem, dass ihr mir helfen könnt:
Folgende Situation: Hinter meinem Haus befindet sich der "Hintausweg" des Dorfes - wahrscheinlich gibt es auch eine offizielle Bezeichung dafür aber ich kenn sie nicht. Genutzt wird dieser Weg jedenfalls hauptsächlich von Landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen (und mir, weil mein Parkplatz da raus geht).
Diese Straße englang geht ein Streifen von ca. 2 Metern breite der nicht zu meinem Grund gehört sondern der Gemeinde. Wurde mir damals mit der Argumentation nicht verkauft, dass ja irgendwann mal ein Gehsteig kommen könnte und ich das dann sowieso abtreten müsste (den Gehsteig werden meine Kinder nicht mehr erleben aber das ist ein anderes Thema).

Jetzt steh ich auf dem Standpunkt: Um den Gemeindegrund müsste sich auch die Gemeinde kümmern. Und zwar eigentlich mehr als 2 Mal pro Jahr mit dem Häcksler drüber fahren (was btw btw [by the way, übrigens]. auch gar nicht geht weil direkt an der Straße eine starke und unebene Böschung ist bis man ca 1 Meter unterhalb auf meinem Grund landet).
Das tut die Gemeinde aber de facto nicht (wie gesagt - noch nicht mal das Unkraut gelegentlich weghäckseln).

Die Frage ist: Darf ich mich dann drum kümmern und da anpflanzen was ich will (mit dem Risiko, dass es jederzeit weg sein könnte)? Oder dürfen meine Nachbarn sich beschweren, dass ich mich eben um genau dieses Stück kümmere? Und im Zweifelsfall Dinge anpflanze die ihnen nicht passen (weil in x Jahren der Busch den ich heute einpflanze evtl. auf die Straße rausragen könnte und ihren Traktor zerkratzen).
Gibt es eine Pflicht für die Gemeinde wie sehr sie sich um dieses Stück zu kümmern hat oder muss ich das tatsächlich verwildern lassen?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.11.2022  (#1)
Reden hilft in so einem Fall sicher am Besten:)

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#2)
Hab ich auch direkt getan ;) Nachdem ich hier im Kaff aufgewachsen bin, kenn ich auch die fraglichen Bauern.
Es wurde mir klar gemacht, dass Schäden durch landwirtschaftliches Gerät an den Büschen in meiner Verantwortung und nicht deren liegt (war mir vorher auch klar). Und ansonsten wärs halt schön, wenn die nicht 4 Meter hoch wachsen dürfen (hatte ich nicht vor).

Trotzdem weiß ich auch, dass es bei uns eben diese gewissen Paragraphenreiter gibt (gibts die nicht überall). Und da wär dann eben interessant für mich zu wissen, wie die Pflichten der Gemeinde ausschauen. Weil die letzten Jahre dieses Stück komplett ungepflegt und verwildert inkl. Brennesseln soweit das Auge reicht war. Und die Schmetterlinge sich zwar vielleicht freuen, meine Kinder aber eher weniger.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.11.2022  (#3)
Meinte eher mit der Gemeinde selber reden... das ist letztlich relevant. 

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#4)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Meinte eher mit der Gemeinde selber reden... das ist letztlich relevant.

Jein ;) Einerseits gibts die sehr korrekte und offizielle Aussage: "gehört uns"
Andererseits gibts die wenig offizielle Aussage: "uns wurscht solang sich niemand beschwert". (Die kann mir logischerweise auch niemand offiziell geben).

Und die meisten Ängste (mehr ist es aktuell nicht) kann ich auch sehr entspannt händeln. Wenn aber eben jemand auf dem § daher geritten kommt möchte ich eben auch wissen ob bzw. welche Handhabe oder Möglichkeiten ich habe. Bei uns zumindest sind das nämlich genau die gleichen Leute die nicht wollen, dass die Gemeinde sich überall einmischt (oder gott bewahre - unnötig Geld für Grundstückspflege ausgibt).


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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.11.2022  (#5)
Bei uns wird ein Anliegen, wie du es beschreibst (Nutzung öffentlicher Flächen durch Private), mittels einer Sondernutzungsvereinbarung gelöst.

Kurz gesagt räumt dir die Gemeinde die Möglichkeit ein, öffentliches Gut zu erhalten und zu pflegen, dafür gestaltest du es wie es zulässig ist.


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