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Die Frage nach dem Wo bleibt leider unbeantwortet . Sie sind Architekt, oder? Eine Besprechung mit dem Bürgermeister und dem Sachverständigen bringt keinerlei Sicherheiten (erfahrungsgemäß - sie schadet aber nicht), eine Einladung wie beschrieben wird in der Regel als Bestechung ausgelegt (mag sein, daß es immer noch Gemeinden in Österreich gibt, in denen das üblich ist - ich wäre da sehr vorsichtig), überdies haben die beiden in der Regel sofort anschließend den nächsten Termin und keine Zeit für derartige Anbiederungsversuche. Hier galt bisher immer: nur der Grundstücks-Eigentümer kann ein Bauvorhaben einreichen, das wird entsprechend der geltenden Bauordnung bewilligt oder abgelehnt. Ausnahmen werden nur mit gut argumentierter Begründung bewilligt, wenn keine Anfechtungen zu erwarten sind. Sind die Anrainer (wie häufig) darauf bedacht, daß die Bauordnung auf Punkt und Komma befolgt wird*, gibt es keinen Verhandlungsspielraum und man beißt auf Granit - auch wenn der beigezogene Architekt ein Wunderwuzzi sein sollte. *ich kenne mehrere Fälle, in denen die Anrainer mit ihren laufenden Einsprüchen Bauvorhaben auf Jahre verschleppt haben; bei uns haben sie bei den beiden bisherigen Bauvorhaben sinnvolle Maßnahmen verhindert und waren fast täglich nachmessen, ob wohl alles wie geplant errichtet wird. |
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Kommt mir irgendwie sehr theoretisch und vor..... Betrifft den Raum Salzburg und Salzkammergut. Ich glaube Dexter, wo ist der eigentlich? kann sich mittlerweile ein Bild machen und selbst entscheiden. |
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Interessant ist auch die "Genehmigungspflicht bei Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer", v.a. "...Grundsätzlich wird dabei darauf abgestellt, ob ein volkswirtschaftliches, kulturelles oder soziales Interesse besteht oder keine Beeinträchtigung staatspolitischer Interessen vorliegt..." (Quelle: https://www.guardi.at/blog/rechtundrichtig/grundstueckskauf-in-oesterreich/) Mit "Ausländer" sind nicht EU- oder EWR Bürger gemeint. |