Liebe Forengemeinde,
Ich habe ein paar Fragen zu einem geplanten Grundstückstauch. Leider komme ich mit meinem Internetrecherchen hier nicht weiter.
Folgende Ausgangssituation. Wir haben Nachwuchs bekommen und sind auf der Suche nach einem Grundstück zum Hausbau in meinem Heimatdorf. Es gibt hier ein freies Bau Grundstück welches im Privatbesitz ist und vermutlich vom Eigentümer sowie dessen Familie nie bebaut wird. Es besteht kein Interesse, da der Lebensmittelpunkt der Familie ganz woanders ist. Verkaufen will er die Grundstücke (sind zwei GSt Nr., aber eine EZ) nicht, da er das Geld nicht braucht. Meine Familie ist im Besitz von mehreren Ackerflächen (mehrere Äcker in einer EZ). Besitzer ist mein Vater. Der Eigentümer der beiden Baugrundstücke wäre laut Telefonat an einem Tausch nicht abgeneigt, da es ihm nicht um das Geld sondern um den Grund geht.
Ich habe hier Fragen vor allem was die Abgabenseite für so eine Transaktion betrifft.
Mein Vater hat die Äcker von meinem Opa in den 80er Jahren geschenkt bekommen. Wann diese angeschafft ist nicht ermittelbar. Diese stehen seit Generationen im Besitz. Selbiges gilt wohl für den Eigentümer der Baugrundstücke mit Ausnahme dass im Jahr 2008 ein Tausch des Eigentümers mit der Gemeinde stattgefunden hat. Die Gemeinde hat einen Teil eines seiner Äcker für ein Projekt benötigt. Im Tausch dafür hat er jedoch die zwei Baugrundstücke erhalten. Den ursprünglichen Acker hat er wohl auch von seinem Vater geschenkt bekommen.
Ich weiß dass beide Grunderwerbssteuer vom Verkehrswehrt bezahlen müssen. Wie ist das jedoch mit der Immobilienertragssteuer, vor allem im Hinblick darauf dass das alles ewig her ist und der Erwersbvorgang meines Vaters und wohl auch der des Bauland Eigentümers wohl unentgeltlich waren? Macht es darüber hinaus Sinn wenn mein Vater uns den Acker vorher schenkt und dann der Tausch stattfindet oder vorher der Tausch und mein Vater schenkt uns den Baugrund. Macht es steuerlich oder gebührentechnisch hier einen Unterschied? Bin für jeden Tipp dankbar. Darüber hinaus erfolgt der Tausch über einen Notar welcher einen Tauschvertrag aufsetzt und die grundbücherliche Richtigstellung vornimmt. Mit welchen Zusatzkosten muss man hier wohl noch rechnen?
Danke für eure Hilfe.
LG
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