« Baurecht  |

Grundstücksteilung - Kosten

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Xandy
24.2. - 25.2.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo!
Vielleicht gibt es jemanden der mir helfen kann. Grundstück wäre in Nö.
Wir haben ein grosses Grundstück auf dem zwei Häuser stehen. Das ursprüngliche Haus wurde 1890 gebaut und hat eine eigene einstellige einlagezahl (war scheinbar früher üblich, dass Bauernhöfe eigene nr bekommen haben obwohl sie zum Grundstück gehören). Meine Eltern haben auf dem Grundstück 1982 ein weiteres Haus gebaut und mussten damals keine aufschliessungkosten bezahlen, da diese bereits beim ersten Haus für das gesamte Grundstück bezahlt wurden (obwohl das 1 Haus und Grundstück unterschiedliche einlagezahl haben).
Wir möchten nun das Grundstück teilen, meine Schwester und ich sollen jeweils ein Haus mit Grund bekommen,
Meinen Eltern wurde vor einigen Jahren schon mal mitgeteilt, dass man noch mal aufschliessungskosten bezahlen muss. Kann das stimmen? Welche Kosten würden da noch auf mich zukommen?
Danke
Lg

  •  dawenth
24.2.2017  (#1)
Hallo,

habe einen ähnlichen Fall, am sichersten kann es dir nur die Gemeinde kalkulieren, das hängt nämlich von deren Einheitssatz ab.
Wir sind auch in NÖ und wollten 2500m² auf 2 mal ~1250m² teilen, da wären ungefähr 19.000€ fällig geworden. Unsere Gemeinde hatte das schnell für mich kalkuliert.

LG Daniel

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.2.2017  (#2)
Hallo Xandy!

Ich denke, dass ich mich in dieser Materie ganz gut auskenne und dir sicher Infos geben könnte. Allerdings kenn ich mich mit deinen Angaben nicht ganz aus, was da jetzt der genaue derzeitige und künftig geplante Sachverhalt ist.

Du sprichst da von einer "Einlagezahl" - meinst du wirklich "Einlagezahl"???

Mit der "Einlagezahl" hat das Thema Aufschließungsabgabe nämlich rein gar nichts zu tun. Oder meinst du eigentlich "Grundstück"?? Oder meinst du eine sogenannte "Punktparzelle" (=Baufläche)??

Wie auch immer: bei der Aufschließungsabgabe geht es ausschließlich um Grundstücke. Wär sehr hilfreich, wenn man die Lage der betreffenden Grundstücke in einem Plan sehen könnte (z.B. Kopie aus dem NÖ Atlas), um einmal den IST-Stand zu dokumentieren. Dann reden wir im nächsten Schritt über das, was daran geändert werden soll und dann kann ich dir sagen, was punkto Aufschließungsabgabe auf dich zukommt.



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Lagerung Garage