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Wenn beide Grundstücke mit Gebäuden bebaut sind, werden sie wahrscheinlich als "Bauplätze" gelten. Die Vereinigung von 2 Bauplätzen zu 1 Bauplatz löst keine Ergänzungsabgabe aus! "Wahrscheinlich" sag ich deshalb, weil ich nicht weiß, seit wann die Grundstücke als Bauland gewidmet sind und seit wann die Gebäude stehen. Darauf kommts nämlich auch an. |
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Vielen Dank. Ja sie sind beide "Bauplätze". Wenn einer davon kein Bauplatz wäre - dann wäre die Ergänzungsabage fällig. Verstehe ich das richtig? Oder ist sie dann erst bei einem Baubescheid fällig? |
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Wenn ein Grundstück kein Bauplatz ist, dann ist Ergäzungsabgabe bereits bei der Vereinigung fällig. |
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Dankeschön! |
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Hallo nochmals, nun hat sich herausgestellt dass beide Grundstücke schon Bauplatz sind. Wir werden die beiden Grundstücke zusammen legen lassen und wollen anschließend eine Garage errichten. Nun sagte man uns, es ist eine Ergänzungsabgabe von BK I auf BK II zu errichten. (2 Wochen nach Baubescheid). Der Betrag setzt sich aus der Grundstücksgröße (nach der Vereinigung) und dem Einheitssatz zusammen. Stimmt das so? Vielen Dank für die Antwort. |
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Ja, stimmt. Hat aber nichts mit der Grundstücksvereinigung, sondern mit der Baubewilligung für die neue Garage zu tun. Aber du hast ja noch gar nicht vereinigt, oder Somit gibts jetzt bei der Baubewilligung noch 2 Grundstücke, oder? Dann solltest die Ergänzungsabgabe nur für das Grundstück (und somit eine kleinere Fläche) zahlen müssen, wo die Garage bewilligt wird. Warum willst du unbedingt vereinigen? Oder musst du?? Da bräuchte ich nähere Angaben. Würde das gerne im Kataster bzw. Flächenwidmungsplan sehen, dann hab ich einen besseren Überblick. Könntest mir auch die Grundstücksnummer + Katastralgemeinde per PN oder mail schicken. Dann kann ich es mir selber anschauen. Vertraulichkeit meinerseits ist garantiert! |
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Wann wird das vorgeschrieben? Im Zuge der Bewilligung oder nach Fertigstellung? Kann sich sowas zwischen Bewilligung und Fertigstellung noch ändern? Welche Fläche wird da verwendet? Die vom Grundbuch? |
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Mir wurde gesagt dass ich nicht über eine Grenze bauen kann und deswegen muss ich die Grundstücke zusammen legen. Danke für deine Hilfe, die Unterlagen schicke ich dir gerne am Montag. Liebe Grüße |
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Mit "Erlassung" des Baubewilligungsbescheides. Maßgeblich ist die "Bauplatzfläche". Ist der Bauplatz ident mit einem ganzen Grundstück, dann ist das die Grundstücksfläche laut Kataster (Grundstücksverzeichnis). Ist der Bauplatz nur Teil eines Grundstückes, dann die aus dem Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan herausgemessene Baulandfläche. Ja, stimmt. Wenn die neue Garage über die Grundgrenze geht musst du vereinigen. Gesetzlich ist dann folgender Ablauf vorgesehen: Nach dem Bauansuchen sagt dir die Gemeinde, dass das über die Grundgrenze so nicht geht und du musst einen Antrag nach § 10 der Bauordnung auf Änderung der Grundgrenzen (in diesem Fall: Vereinigung) stellen. Dann kanns - wenn das baubehördliche Verfahren nach § 10 positiv abgeschlossen wird - einen Baubewilligungsbescheid mit der aufschiebenden Bedingung geben, dass du einen Grundbuchsbeschluss über die Vereinigung der Grundstücke vorlegen musst, und erst dann gilt der Baubewilligungsbescheid und du darfst mit dem Bau beginnen. Soweit das Gesetz. Ich will gar nicht wissen, wie die Gemeinden das in der Praxis handhaben...... PS: In deinem Fall wird die Ergänzungsabgabe (Aufzahlung auf Bauklasse II) auf Basis der gesamten Baulandfläche berechnet. Du hättest einen Teil davon sparen können, wenn du die Garage nicht über die Grundgrenze bauen würdest, daher keine Grundstücksvereinigung brauchen würdest und die Ergänzungsabgabe dann nur auf Basis der einen Bauplatzfläche, wo die Garage hinkommt, berechnet würde. |
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Lieber Karl,, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Genauso ist es mir auch gesagt worden. Schönen Abend noch. |