Hallo, ich würde gerne nächstes Jahr ein Haus bauen. Vorgabe von der Gemeinde ist jedoch geschlossene Bauweise. Würde es reichen, wenn ich um das Haus geschlossen zu bauen einen gemauerten Durchgang auf einer Seite mit einem Dach zu machen oder muss sich auf beiden Seiten eine Wohnfläche befinden?
Ich kann dir aus eigener Erfahrung raten: geh zum Bausprechtag deiner Gemeinde falls es sowas gibt und nimm ein paar grobe Skizzen mit, was ihr vorhabt. Gemeindezeitung durchlesen (online) oder einfach anrufen ob es sowas gibt.
Hier die gestezliche Defintion für geschlossene Bebauung: "Die Bebauung ist "ÜBERWIEGEND" durch Hauptgebäude straßenseitig in einer geschlossenen Flucht von seitlicher zu seitlicher Grundstücksgrenze vorzunehmen".
Ohne da jetzt Details zu kennen, sollte deine Absicht also passen.
@csblack Schön für dich, wenn deine Gemeinde das so akzeptiert hat. Die Mitleser hier sollten sich an diesem Beispiel aber nicht allzu sehr orientieren, denn das ist alles andere als eine geschlossene Bebauungsweise. Man kann nicht davon ausgehen, dass sich jede Baubehörde derart über die Bauordnung hinwegsetzen wird.
Das kann sein, erteilt wurde die Genehmigung allerdings. Und wir waren weiß Gott wie oft vorher bei der Gemeinde. Warum dem TE also nicht Möglichkeiten zeigen, die sie bei der Gemeinde zumindest erfragen können??
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