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Grundwasser Wärmepumpe

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  •  pointi001
22.7. - 25.7.2006
4 Antworten 4
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Hallo! Ich hab eine Frage bezüglich Wasser/Wasser WP WP [Wärmepumpe], ist zwar rechtlicher Natur, aber ihr hier habt vermutlich die meiste Erfahrung diesbezüglich. Gibt es in NÖ eine Richtlinie, welche den Mindestabstand zw. Wärmepumpen regelt, in Hinsicht, der Nachbar hat eine, wie weit muss die nächste mindestens entfernt sein, damit es rechtlich kein Problem gibt beim Ansuchen und natürlich auch in Bezug auf Wirksamkeit - Grundwasserabkühlung durch Nachbarn. Danke für eure Hilfe

  •  Bernhard Geyer
23.7.2006  (#1)
Fließrichtung Grundwasser? - Rechtlich vermutlich keine (wenn du deine Genehmigung durchbekommst), aber evtl. Wirkungsgradtechnisch wenn der Entnahmebrunnen von dir in Fließrichtung des Schlugbrunnens deines Nachbarn liegt. Evtl. kannst hast Du ein großeres Grundstück und kannst die Brunnen so planen das es keine Beeinträchtigungen gibt.

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  •  chris
24.7.2006  (#2)
Techniker von der Landesregierung fragen - Hängt von vmehreren Faktoren ab (Untergrund, Fließrichtung, Temp., entnommene Wassermenge und Energie).
Die Hydrogeologische Beurteilung der Anlage macht der für die Bezirkshauptmannschaft zuständige Techniker der Landesregierung. Unserer z.B. war sehr nett und kannte alle in der Region für WW WW [Warmwasser]-WP geeigneten Lagen sehr gut. Frag einfach mal nach!
¶Im schlimmsten Fall kann Dein Nachbar Einspruch gegen Deine Anlage erheben und ein Gutachten verlagen.

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  •  pointi001
25.7.2006  (#3)
Hydrologisches Gutachten - @Bernhard: Danke für deine Information, werden sehen müssen, dass wir so gut als möglich aus der Flussrichtung unseres Nachbarn - 50m Luftlinie entfernt - rauskommen, damit die Temperatur bei meinem Entnahmebrunnen nicht zu kühl ist.
¶@chris: auch dir danke, ich hab schon angefragt bei der BH und leider gibts für mein Gebiet keine Pläne über Wasserstand, Fliessrichtung usw. Wasser ist genug vorhanden, zumindest lt. Nachbarn, der schon eine WP WP [Wärmepumpe] betreibt. Von ihm kam auch die Meldung ¶

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  •  pointi001
25.7.2006  (#4)
Hydrologisches Gutachten 2 - dass er gehört hat, dass es einen Mindestabstand zw. einzelnen Waser/Wasser WP WP [Wärmepumpe] gibt. Lt. Homepage der NÖLRG find ich keine Auflage für Abstände und werd noch direkt nachfragen. Danke auf alle Fälle.

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