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Grundwasserbrunnen Niederösterreich [NÖ]

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  •  Angela92
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.6. - 10.6.2020
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Muss man einen Grundwasserbrunnen bewilligen lassen? Wenn ja wo? 

kennt jemand eine Firma im nördlichen Weinviertel? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? 

Danke schon mal 😊

  •  Stoffal02
8.6.2020  (#1)
Kommt drauf an, was du machen möchtest und wo du wohnst

Nur für Gartenbewässern musst ihn nicht bewilligen lassen. Ich habe eine Grundwasserwärmepumpe, diese wurde von der BH bewilligt. Wenn du i  einem Schutzgebiet wohnst kann die Sache aber wieder anders aussehen.
Lg

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  •  Angela92
9.6.2020  (#2)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Kommt drauf an, was du machen möchtest und wo du wohnst

Nur für Gartenbewässern musst ihn nicht bewilligen lassen. Ich habe eine Grundwasserwärmepumpe, diese wurde von der BH bewilligt. Wenn du i  einem Schutzgebiet wohnst kann die Sache aber wieder anders aussehen.
Lg

 Ja nur zum Garten bewässern. Das ist gut zu wissen 😊 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.6.2020  (#3)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Nur für Gartenbewässern musst ihn nicht bewilligen lassen.


Gemeint ist dabei das Wasserrechtsgesetz (=Bundesgesetz und daher für alle Bundesländer gleich).
Hier noch die gesetzliche Grundlage dafür:
§ 10 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz:
"Der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde wenn ........ die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht."
Soweit das Wasserrechtsgesetz.

Nach NÖ Baurecht kommts darauf an, ob der Brunnen eine bauliche Anlage ist. Das trifft z.B. für Schachtbrunnen zu. Dafür brauchst in NÖ eine Baubewilligung.

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  •  Angela92
10.6.2020  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Stoffal02: Nur für Gartenbewässern musst ihn nicht bewilligen lassen.

Gemeint ist dabei das Wasserrechtsgesetz (=Bundesgesetz und daher für alle Bundesländer gleich).
Hier noch die gesetzliche Grundlage dafür:
§ 10 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz:
"Der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde wenn ........ die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht."
Soweit das Wasserrechtsgesetz.

Nach NÖ Baurecht kommts darauf an, ob der Brunnen eine bauliche Anlage ist. Das trifft z.B. für Schachtbrunnen zu. Dafür brauchst in NÖ eine Baubewilligung.

Oh vielen Dank. 

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  •  Doris1234
10.6.2020  (#5)
Ich interessiere mich auch für einen bohrbrunnen für die gartenbewässerung. Wer kann von seinen erfahrungen berichten? Empfehlenswerte firmen? Ich bin auch im weinviertel zuhause. Mit welchen kosten ist etwa zu rechnen? Danke!

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