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da greifen einige überlegungen viel zu kurzund mir ist völlig unklar, warum jetzt mit macht gegen den richtigen rat des notars was anderes gebastelt werden soll.
schenkung von mutter + oma an freundin oder gemeinsam an freundin+dich ist nunmal am günstigsten. wenn jetzt wieder das gezaudere wegen geld aufkommt, sind die hausaufgaben nicht gemacht - sprich: die worst-case-vereinbarung mit einer klaren regelung, wer, wie was bekommen soll und wer wen wie im fall von krankheit, arbeitslosigkeit, kindern, trennung absichert, pflegt, von mir aus auch sterben lassen soll, fehlt. ohne die ist alles sinnlos. das rumlavieren "schenkung ist billig, aber geld wollen wir schon haben" ist nicht nur dumm, sondern halt auch nicht sinnvoll abzubilden. schenken ist schenken und nicht hintenrum doch verkaufen. wenn man solche umgehungskonstruktionen wählt, ist eine schenkung entweder eh nicht sinnvoll, weil dann ein teil immer unzufrieden ist - da ist es sinnvoller, das vorgehen zu überdenken. da ist es imho ehrlicher, einfach nur die freundin zu beschenken und sie auch allein im grundbuch zu belassen - ein hälfteanteil bringt sonst beiden immer nur probleme, weil die eintragung bei weiteren verfügungen eh immer wieder hinterfragt werden würde. der absolute umgehungsspaß wäre natürlich ein geldmäßiges prekarium, also eine zeitlich beschränkte bittleihe für die zeit, wo du im haus wohnst... wenn jetzt also nur die freundin beschenkt wird und du ihr dann das doch den hälfteanteil billig abkaufen willst, kannst natürlich erklären, dass z.b. deine verlobte das billig verkauft hat. vor dem hintergrund des estg - vgl §30 und § 30a http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570 ist die "wahrscheinliche" variante sowieso schwer zu hinterfragen... glaube nicht, dass die freundin lust hat, 25% von deinem geld an die finanz weiterzugeben... |
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Hallo Nemi83, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grunstück Verkehrswert verpflichtend? |
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Danke für die Antwort... dass eine Schenkung am besten wäre ist mir schon klar... ich als "Bittsteller" hab da allerdings nur begrenzten Einfluss.
Der Kern meiner Frage ist leider unbeantwortet geblieben: Ist man beim Verkauf gesetzlich an den Verkehrswert gebunden bzw. muss man diesen via Gutachter feststellen lassen, oder kann man den Verkaufspreis selbst wählen? Ich konnte dazu leider nichts eindeutiges rausfinden. |
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bis 06/2014 hast laut vfgh, der die einheitswertberechnung - gekippt hat, die wahl zwischen 3fachem einheitswert, verkehrswert laut immopreisspiegel mit abschlag oder ggf dem naheverhältnis zur verkäuferin argumentieren - sinnvoll ist das wegen der steuern laut estg trotzdem nicht...
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Einheitsbewertung/_start.htm http://news.orf.at/stories/2157015/2157009/ |
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Danke |
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ps: auf schenkung gegen geld würde ich mich nicht einlassen, kann auch für den schenker nach hinten losgehen so schnell verjährt das glaube ich nicht... |
das ist der springende punkt, auch wichtig wenn ihr dann baut und einen kredit wollt, nicht nur jetzt...