Hallo,
Ich bin mit einem umabhängigen Finazverwalter in Kontakt.
Wir sind soweit quasi durch und ich habe die Vertragsunterlagen erhalten.
Er verzichtet darin auf einen gewissen Teil der monatlichen Verwaltungkosten.
Dies ist in Bereich der Kosten und Gebühren (gem. Paragraf 2 Abs. 5 LV infoV 2018) auch so aufgeführt.
Ebenso im Bereich der Übersichtstabellen.
Im Bereich der besonderen Vertragsbeilagen (sehr viele Paragrafen) steht unter einem Punkt der originale Wert der Verwaltungskosten.
Ich bin nun etwas verunsichert was gültig ist.
Wie seht ihr das?
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