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Haftrücklass Rückforderung

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  •  wayfarer1501
12.12.2022 1
1
Wir haben als Wohnungseigentümergemeinschaft den Haftrücklass gezogen, da trotz mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung die Mängel nicht behoben wurden. Mit diesem Geld wollen wir nun die Mängel sanieren. Das Geld haben wir bereits ausbezahlt bekommen (vor Ablauf der Gewährleistungsfrist). Wenn nach der Sanierung Geld übrig bleibt, muss das dann an den Bauträger zurücküberwiesen werden bzw. kann er das einklagen?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.12.2022  (#1)

zitat..
wayfarer1501 schrieb: Wenn nach der Sanierung Geld übrig bleibt, muss das dann an den Bauträger zurücküberwiesen werden

Natürlich, der HRL deckt ja die Behebung der Mängel. Wenn die Mängel weniger sind als der HRL, geht der Rest retour. Wenn die Mängel höher sind, kannst du im Rahmen der Gewährleistung nachfordern.


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