Hallo ! - habe nur im Steir. Landwirtsch.arb.stättengesetz die Verpflichtung für Handläufe bei Stiegen gesehen - im Stmk. Baugesetz nicht - weiss jeamand ob Handläufe bei Stiegen (innen) Pflicht sind oder nicht ?? (Geländer, Brüstung ist klar - aber eben der Rest entlang der Mauer...
Handlauf - Ab 3 Stufen brauchst du einen Handlauf und wenn die Treppe breiter als - ich glaube 150 cm ist, dann auf beiden Seiten. So ist es in Wien und ich denke auch in den anderen BL
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.