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Auf Standard haben sie genauer formuliert. Man kann pro Person bis zu 2000€ für 2024 und 1500€ für 2025 fördern lassen. Mehrere kleinere Rechnungen können eingereicht werden, die Untergrenze ist bei 50€... Bei PV Anlage würde ich eher den 0% Steuersatz nutzen.... |
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Die Frage ist, ob man beides nutzen kann, also die 0% MWSt und dann die Rechnung noch für den Handwerkerbonus einreichen. Oder ob das explizit ausgeschlossen ist. |
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wahrscheinlich ist das ausgeschlossen. oder du hast glück wie bei einem Einkauf bei Billa oder Spar mit Pickerl wo es von KassiererIN drauf ankommt, dass ein ohnehin reduziertes Produkt noch mals mit Pickerl günstiger wird |
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Man kann den Bonus für Arbeitsleistung einsetzen. Ich denke es sollte dann für die Montage möglich sein. |
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lt. https://www.finanz.at/zuschuesse/handwerkerbonus/ kann ich mir nicht vorstellen, dass man das für eine PV verwenden darf. "Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 01. März 2024 gelten und soll Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen". Gilt eine PV als Umbau? (Sanierung ja wohl eher nicht). ...ich würde den Bonus genrne einem burgenländischen Unternehmen zukommen lassen, welches mir eine Absturzsicherung macht k.A. ob das möglich ist. 1 |
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Eine sehr interessante Frage. Auch wenn man die 20% nutzt bleiben ja Handwerkerkosten. Gibt es dazu Neuigkeiten? |
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Ja gibt es, seit 02.05. siehe hier https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/05/Liste-foerderfaehige-Leistungen-HWB-v1-0-020524.pdf auf seite 4 steht montagearbeiten von pv ist förderfähig |
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Danke für den Link. Dort steht aber, dass die Montage von PV bei Nullsteuersatz eben NICHT förderfähug ist. |
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