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Bitte noch das Bild! |
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Danke und Sorry, anbei das Bild vom angedachten Grundriss Gruesse, Wolfram |
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Aber das sollte es gewesen sein, habe es anscheinend noch ohne bildliche Anleitung geschafft ;) |
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Bei uns war in den Bebauungsrichtlinien auch ein Breiten:Längenverhältnis von 1:1,5 vorgegeben. Überdies war die Firstrichtung vorgeschrieben und die Dachformen samt zulässigen Gebäudehöhen. Wortlaut im Bebauungsplan: § 11 (2) Die Längserstreckung der Gebäude ist durch die Firstrichtung festgelegt. L- und T-förmige Grundrisse (Quergiebel) sowie Vorbauten (Windfänge u. dgl) sind zulässig, soferne die Firstrichtung des Hauptkörpers der festgelegten Längserstreckung entspricht. § 11 (3) Das Verhältnis von Länge zu Breite der Hauptgebäude soll (ohne Einrechnung von Quergiebeln) nicht weniger als 1,5 : 1 betragen. Es wäre wirklich interessant, wie der genaue Wortlaut im Bebauungsplan lautet. Bei uns war beispielsweise sehr entscheidend, dass Quergiebel beim Längen:Breitenverhältnis nicht eingerechnet werden mussten. Welche Bebauungsweise ist zugelassen - offen oder geschlossen? Bebauungsdichte und Bebauungsgrad? Wie siehts mit Baugrenzlinien aus? Liege ich richtig, dass in der Steiermark gebaut werden soll? |