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Die erste Frage die es zu klären gilt:
Gibt es einen Bebauungsplan (bei Baubehörde/Gemeinde zu erfragen) Wenn ja: Dann regelt der Bebauungsplan die zulässige Bebauung (Gebäudehöhe, Lage des Gebäudes und einiges mehr). Die Gebäudehöhe wird im Bebaungsplan als Bauklasse angeführt (zB I II oder III). Bauklasse II (bis 8m) sollten es dann schon sein. Als Bebauungsweise sollte zB k (gekoppelt) oder g (geschlossen) drinn stehen. Dies berechtigt das Hauptgebäude an die Grundgrenze zu stellen. Wenn nein: dann gilt die, etwas allgemein gesagt, örtsübliche Bebauung. Wie sind die Gebäude in der Umgebung errichtet (Gebäudehöhe, gekoppelte Bauweise,usw.). Um sich nicht mehr in Details zu verlieren ist es gut wenn eine Skizze vorliegt (Ansichten, Lageplan, Schnitt) um es genauer beurteilen zu können. Prinzipiell wird ein neues Gebäude nach aktuellem Baurecht beurteilt. Wenn das bestehende Gebäude nicht mehr dieser Regelung entspricht dann rechtfertigt es nicht diese Abweichung nochmals auszuführen. Spezielle Punkte, wie zB Gebäudehöhe, können jedoch mit der Baubehörde geklärt werden. Für genauere Auskünft wären Skizzen hilfreich. |
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Hallo!
Also die einzige wirklich 100%ig sichere Auskunft bekommst du bei deiner Gemeinde. Solltest du das Haus nicht an der Selben Stelle errichten dürfen, "musst" halt einfach die eine Wand oder auch die andere stehen lassen. Dann ist es ein "Umbau" ... machen einige bauhern sie sonst ein kleiners bauland hätten oder so. lg! |