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Traufhöhe die 47. + Abstand [Sbg]

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  •  chris5020
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
13.4. - 21.4.2012
2 Antworten 2
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Hallo!

das Thema wurde hier schon oft diskutiert, aber meist in Bezug auf Garage an der Grundgrenze.

Auch Google liefert viele Ergebnisse, aber wirklich aussagekräftig war bisher für mich keine.

Grundsätzlich gilt ja die Abstandsregel mit mind. 4m bzw 3/4 der Traufenhöhe.

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Im übrigen müssen die Bauten im Bauplatz so gelegen sein, daß ihre Fronten von
den Grenzen des Bauplatzes jeweils einen Mindestabstand im Ausmaß von Dreiviertel ihrer Höhe
bis zum obersten Gesimse oder zur obersten Dachtraufe,
jedenfalls aber von 4 m, haben.
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Wenn ich also nicht über die 4m kommen möchte, dann darf meine TH max 5,33 sein.

Bei einem Hanggrundstück spricht man ja von einer talseitigen und einer Hangseitigen Traufenhöhe, die vom Schnittpunkt Gelände mit Haus aus gemessen werden.

Und es gilt hier natürlich das ursprüngliche und nicht das neu geschaffene Gelände, so interpretiere ich zumindest

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Die Höhe bis zum obersten Gesimse oder zur obersten Dachtraufe ist an der jeweiligen Front vom
gewachsenen Gelände aus zu berechnen.
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Nachdem bei mir das EG etwa auf dem Niveau des Hangseitigen Geländes liegt (bzw. sogar ein Stück darunter), talseitig aber
das KG sogar ca. 1,5m rausschaut wären das dann bei mir:
TH Hangseitig: 5,2m
TH Talseitig : 6,9m

Hangseitig würden hiermit 4m reichen, Talseitig wäre ich dann aber bei 5,2m

Bin hier leider weder in BGG noch BauTG fündig geworden.

danke schon mal vorab.

  •  jogatee74
21.4.2012  (#1)
Traufe - Hallo
Darf ich erst mal grundsätzlich fragen in welchem Bundesland du bauen wirst?


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  •  chris5020
21.4.2012  (#2)
Salzburg - Sorry, hab ich sichtlich nicht erwähnt

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